Der Verkauf von Feuerwerksartikeln zum Jahreswechsel ist bundesweit verboten. Das sieht eine Regelung des Bundesinnenministeriums vor.
Einige Supermarkt-Ketten und Discounter haben es nicht mehr geschafft, die Werbung für Feuerwerk zu stoppen. „Mit Aktualisierung der Corona-Schutzverordnungen werden wir in diesem Jahr keine Feuerwerkskörper anbieten“, sagt ein Sprecher von Aldi-Nord auf Anfrage. „Die Logistikprozesse für unsere Feuerwerksartikel wurden umgehend gestoppt.“
„Da wir die Bewerbung unserer Aktionen mit einem großen zeitlichen Vorlauf planen, wurden die entsprechenden Angebote in unseren Werbemitteln zum Teil bereits veröffentlicht“, heißt es weiter in der Stellungnahme von Aldi. „Wir werden unsere Kundinnen und Kunden auch in unseren Märkten entsprechend informieren.“
In einer Mitteilung des Bundesinnenministeriums vom 22. Dezember heißt es zu den Regelungen:
Betroffen vom Verbot sind die typischen, in anderen Jahren vom 29. bis 31. Dezember erhältlichen Gegenstände wie z.B. Silvesterknaller und Raketen. Mit der neuen Verordnung bleibt die Abgabe im Jahr 2020 auch an diesen Tagen verboten. Untersagt ist das „Überlassen“ dieser Gegenstände, d.h. die tatsächliche Abgabe an Privatpersonen unabhängig vom Vertriebsweg oder Datum des Kaufvertrags. Damit dürfen auch bereits zuvor z.B. über den Online-Handel getätigte Bestellungen nicht mehr an den Endkunden ausgeliefert werden.
Mit der Verordnung wird ein Beschluss der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 13. Dezember 2020 umgesetzt. Ziel der Regelung ist es, Verletzungen beim Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht zu verhindern, um die aufgrund der Corona-Pandemie ohnehin stark beanspruchten Krankenhäuser und Notfallambulanzen zu entlasten.