Die Buden wie hier auf dem Heimatfest 2018 müssen künftig drei Meter Abstand zur Hauswand haben. Zur Kirche hin ist ein geringerer Abstand möglich. Foto: Hans-Joachim Kling

Mettmann. Die neue Landesbauordnung wird massive Auswirkungen auf das Heimatfest, den Blotschenmarkt, den Weinsommer und die Schützenkirmes haben. Das teilt die Mettmanner Stadtverwaltung mit. Die Stadt suche mit Veranstaltern und Politik nach Lösungen.


Mit der neuen Landesbauordnung ergäben sich für die großen Veranstaltungen in der Stadt bauordnungsrechtliche Vorschriften, die direkte Auswirkungen auf die Feste wie Weinsommer, Heimatfest, Blotschenmarkt und Johanniskirmes haben werden:

„Die neue Landesbauordnung schreibt vor, dass Buden und Stände mit einem Mindestabstand von drei Metern zur Wohnbebauung aufgestellt werden müssen. In der alten Bauordnung konnten die Abstandsflächen nach Ermessen der Bauaufsichtsbehörde auch einen vorgeschriebenen Mindestabstand zur Wohnbebauung unterschreiten, wenn dadurch keine nachbarlichen Interessen massiv beeinträchtigt wurden. Diesen Ermessensspielraum hat der Gesetzgeber aus der neuen Landesbauordnung herausgestrichen.

Auf dem Blotschenmarkt hatten viele Buden einen Mindestabstand von 1,50 Meter oder noch weniger zur Wohnbebauung. Dieser Abstand muss künftig drei Meter betragen. Das wird zu erheblichen Veränderungen des Weihnachtsmarktes führen. Gleiches gilt fürs Heimatfest und den Weinsommer. An den neuen Richtlinien muss sich auch die Stadt als Veranstalter des Heimatfestes orientieren. Der diesjährige Weinsommer bleibt aufgrund der Kurzfristigkeit von der Neuregelung noch unberührt.

Die Bauaufsichtsbehörde darf eine Unterschreitung der Abstandsflächen von drei Metern zu den Nachbargebäuden auf dem Markt (Hausnummern 1-25 sowie Oberstraße 2 und 4) nicht mehr erteilen, selbst nicht mit Auflagen oder sonstigen Kompensationsmaßnahmen.

Anders liegt der Fall an der Kirchenaußenwand. Da alle Gebäude rund um den Markt auf einem eigenen Grundstück stehen, also zum Markt eine Nachbargrenze haben, bildet der Markt zusammen mit der St. Lambertuskirche nur ein Grundstück. In diesem Fall sieht die Landesbauordnung vor, dass die Bauaufsichtsbehörde bei Gebäuden auf ein und demselben Grundstück geringere Abstandsflächen zulassen darf, wenn es keine Bedenken wegen des Brandschutzes gibt.

Die Innenstadtkirmes der St. Sebastianus Schützenbruderschaft ist ebenfalls von der neuen Vorschrift der Landesbauordnung betroffen. Mit der Neuregelung der Abstandsflächen zur Wohnbebauung wird es künftig schwierig, Fahrgeschäfte auf der Mühlenstraße und der Straße Am Königshof aufzubauen.

Die Stadtverwaltung wünscht sich, dass Weinsommer, Heimatfest und Blotschenmarkt auch weiterhin in der schönen, historischen Kulisse des Marktplatzes durchgeführt werden können, und dass die Kirmes in der Innenstadt bleiben kann. Gemeinsam mit den Veranstaltern und der Politik möchte die Stadt nun schnell Lösungen entwickeln, damit die Feste auch in Zukunft stattfinden können.“