Der Herzog-Wilhelm-Markt in Wülfrath. Foto: Mathias Kehren
Der Herzog-Wilhelm-Markt in Wülfrath. Foto: Mathias Kehren/Archiv

Düsseldorf/Kreis Mettmann. Die neue Corona-Schutzverordnung in NRW legt auch neue Regeln für Großveranstaltungen fest. Volksfeste und Weihnachtsmärkte könnten ohne Zutrittskontrollen stattfinden.

An diesem Freitag tritt die neue Verordnung für Nordrhein-Westfalen in Kraft. Kontaktbeschränkungen sind in ihr nicht mehr vorgesehen. Vielmehr setzt die Landesregierung auf die 3G-Regel: geimpft, genesen oder getestet.

Das gilt auch für Großveranstaltungen im Freien mit (gleichzeitig!) mehr als 2.500 Besucherinnen und Besuchern. Sollte diese Teilnehmerzahl überschritten werden, so müssen die Gäste geimpft oder genesen sein oder einen negativen Test vorweisen können.

Für Veranstaltungen mit weniger als 2.500 Teilnehmern gibt es keine Vorschriften. Das bedeutet, das beispielsweise Sommerfeste von der Corona-Schutzverordnung her keinen Einschränkungen mehr unterliegen.

Und auch bei Veranstaltungen im Freien, bei denen mehr als 2.500 Gäste zu erwarten sind, sind keine Zugangskontrollen vorgeschrieben. „Wenn eine Zugangskontrolle bei Veranstaltungen im Freien aufgrund des Veranstaltungscharakters nicht erfolgen kann, haben die für die Veranstaltung verantwortlichen Personen auf das Erfordernis eines Negativtestnachweises in Einladungen und durch Aushänge hinzuweisen und nachweislich stichprobenartige Überprüfungen durchzuführen“, heißt die Formulierung dazu in der neuen Schutzverordnung NRW.

Das bedeutet, Veranstalter müssen deutlich machen, dass nur Geimpfte, Genesene oder Getestete Zugang haben, aber sie müssen nur stichprobenartige Kontrollen sicherstellen. Gerade die bislang geforderten Vorschriften wie Zugangskontrolle und Sicherstellung der Nachverfolgbarkeit haben noch in jüngster Zeit zu Absagen von Festen im Freien geführt. Veranstalter sahen sich nicht in der Lage, die bisher geforderten Vorschriften zu erfüllen, weil es zu aufwändig und zu personalintensiv wäre.

Ab Freitag dieser Woche gilt die neue Verordnung, die mit ihrem Passus zur Stichproben-Kontrolle den Weg frei machen könnte für diverse Volksfeste bis hin zu Weihnachtsmärkten. Die neue Verordnung gilt allerdings vorerst nur bis zum 17. September und müsste dann verlängert oder neu gefasst werden.