Weg mit der Corona-Mähne: Friseure dürfen ab dem 1. März wieder öffnen. Foto: pixabay
Friseure dürfen ab dem 1. März wieder öffnen. Der Besuch ist aber nur mit medizinischer Maske erlaubt. Foto: pixabay

Wülfrath/Kreis Mettmann. Frisörbesuche sind ab kommenden Montag erlaubt, aber nur mit medizinischer Maske. Sport ist ausschließlich auf Sportanlagen im Freien gestattet, und zwar nur allein, zu zweit oder mit Menschen aus dem eigenen Hausstand. Mannschaftssport bleibt verboten.

Die Stadt Wülfrath macht jetzt auf die Änderungen aufmerksam, die durch die Neufassung der Coronaschutzverordnung gelten.

Das betrifft zu einem den Frisörbesuch, der ab 1. März wieder möglich ist. Hier müssen Frisöre wie Kundschaft medizinische Masken tragen.

Bei ehrenamtlichen oderr kommunalen Fahrten zum Impfzentrum ist ebenfalls eine medizinische Maske Pflicht. Zu diesen Masken zählen unter anderem FFP2-Masken und OP-Masken.

Zu den Regelungen für den Sport schreibt die Stadt Wülfrath: „Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung ist der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstands auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht möglich.“ Das bedeute aber auch: „Freizeit- und Amateursportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbäder und ähnliche Einrichtungen ist weiterhin unzulässig.“

Für den städtischen Lhoist-Sportpark in Wülfrath heißt das: „Die Laufbahnen im Stadion dürfen ab sofort montags bis freitags in der Zeit von 16 bis 19 Uhr für den Individualsport genutzt werden. Es ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten.

Der Zugang zur Sportanlage wird beschränkt, sodass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind. Mitarbeitende der Verwaltung werden die Einhaltung der Regeln überprüfen. Bei Nichteinhaltung werden entsprechende Bußgeldverfahren nach der Coronaschutzverordnung NRW eingeleitet.

Diese Nutzungsgenehmigung gilt ausschließlich für die Tartan-Laufbahn. Alle Sportplätze, der Multifunktionsplatz (Käfig) und die Sprunggruben bleiben gesperrt. Mannschaftssport ist nach wie vor unzulässig.“

Die neue Coronaschutzverordnung ist auf der Homepage der Stadt Wülfrath zu finden www.wuelfrath.de.