Wie hier auf dem Wochenmarkt in Neviges gilt in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens jetzt die Maskenpflicht. Foto: Mathias Kehren
Wie hier auf dem Wochenmarkt in Neviges gilt in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens jetzt die Maskenpflicht. Foto: Mathias Kehren

Velbert. Das Ordnungsamt der Stadt Velbert weist darauf hin, dass das Tragen einer Alltagsmaske seit Anfang November auch auf Spielplätzen und Wochenmärkten Pflicht ist.

Seit 2. November gelten auch in Velbert die verstärkten Regeln zum Schutz vor dem Coronavirus. Insbesondere die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske an vielen öffentlichen Orten, beispielsweise auf den Wochenmärkten, in Bussen und an Bushaltestellen und auf den Spielplätzen, scheint noch immer nicht überall bekannt zu sein, so das Ordnungsamt. Wiederholt seien bei Kontrollen Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt worden.

Von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt. Eine Alltagsmaske im Sinne der Coronaschutzverordnung des Landes NRW ist eine textile Mund-Nasen-Bedeckung (einschließlich Schals, Tüchern und so weiter) oder eine gleich wirksame Abdeckung von Mund und Nase aus anderen Stoffen (OP-Maske und so weiter).

Das Ordnungsamt macht zudem darauf aufmerksam, dass ein Verkaufsverbot von alkoholischen Getränken von 23 bis 6 Uhr gilt und der Verzehr von Speisen und Getränken im Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung untersagt ist.

Abschließend weist die Stadt Velbert nochmals darauf hin, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) die Kontrollen sowie alle anderen Maßnahmen zum Schutz aller Bürgerinnen und Bürger und zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung durchführen. An die Velberter Bürgerinnen und Bürger wird appelliert, sich an unbedingt an alle Regeln zu halten.