Cafés und Restaurants können ab Freitag auch wieder drinnen Gäste bewirten, wie hier Sabine Teichmann vom Altstadt-Café Paciello in Wülfrath. Foto: Hans-Joachim Kling

Kreis Mettmann. Nach mehr als einem halben Jahr dürfen Restaurants und Gaststätten im Kreis Mettmann wieder öffnen.

Ab Freitag gelten im Kreis Mettmann die Regeln der Inzidenzstufe 2, wie sie in der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW festgehalten sind. Darin sind unter anderem die Kontaktbeschränkungen neu geregelt. Es dürfen sich beispielsweise wieder zehn Menschen aus beliebig vielen Haushalten treffen – mit negativem Test. Vollständig Geimpfte oder Genesene werden dabei nicht mitgezählt, können also noch hinzukommen.

Diese Kontaktbeschränkungen gelten auch in der Gastronomie, die jetzt aber wieder vollständig öffnen darf. Die Gäste der Außenbereiche brauchen keinen negativen Test mehr. Den muss man aber vorweisen können, wenn man ein Restaurant oder eine Gaststätte drinnen aufsuchen möchte.

Das sind die Regelungen, wie sie zunächst einmal an diesem Wochenende im Kreis Mettmann Gültigkeit haben. In der nächsten Woche könnte der Kreis aber auch schon in die Inzidenzstufe 1 rutschen. Dann wäre auch in den Gaststätten kein Test mehr nötig.

Einen Wendepunkt stellt das Wochenende auch für andere Bereiche dar. Fitnessstudios beispielsweise dürfen wieder öffnen, die Besucher brauchen einen negativen Test. Auch Bäder und Saunen können mit solch einem Test wieder in Anspruch genommen werden, die Nutzung der Bäder ist also nicht länger auf den Sportbetrieb beschränkt. Und in privaten Räumen können sich bis zu 50 Menschen treffen, wenn sie negativ getestet sind.

Ein negativer Test ist auch vorgeschrieben, wenn sich bis zu 25 Leute beim sogenannten „Kontaktsport“ treffen wollen. Auch Kulturveranstaltungen in Innenräumen können für Getestete wieder stattfinden.