Deutsche Kleinstadtstraße mit Geschäften und Passanten.
Viele leere Ladenlokale in der Fußgängerzone. Jetzt sollen neue Nutzungen möglich werden. Foto: Kling

Wülfrath. Die Wülfrather Innenstadt soll als „wichtigste Einzelhandelslage“ gesichert und weiterentwickelt werden. Die Stadtverwaltung plant deshalb, andere Nutzungen als bisher zuzulassen.

Die Menschen in der Stadt haben jetzt die Gelegenheit, sich zu den Plänen zu äußern. Im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens findet noch bis zum 9. April die sogenannte Beteiligung der Öffentlichkeit statt.

Insbesondere die Fußgängerzone soll wieder ein Treffpunkt werden, mit dem die Wülfratherinnen und Wülfrather sich identifizieren können. Dazu soll den Leerständen der Kampf angesagt werden – mit Nutzungsmöglichkeiten, die es bisher nicht gibt.

Mit dem neuen Bebauungsplan sollen „die zulässigen Nutzungen innerhalb der Fußgängerzone gesteuert werden“. In der Fußgängerzone finden sich nach Ansicht der Planer Flächen, „die neben dem Einzelhandel ebenfalls für Dienstleister mit Frequenz und gastronomische Betriebe infrage kommen“.

Das heißt: Wo heute nur Einzelhandel erlaubt ist, dürfen künftig auch Dienstleister einziehen. Oder wie es im Bebauungsplan steht: „Einzelhandel ergänzt durch
Dienstleistungen, gastronomischen Angebote und gegebenenfalls Kultur und Freizeit.“

Bisher werden die Nutzungen in der Innenstadt durch drei verschiedene Bebauungspläne geregelt. Der neue Bebauungsplan gilt dann für die gesamte Fußgängerzone. Dennoch wird es Unterschiede geben.

Im Bereich Ware-Platz können sogar Wohnungen in den Leerständen geschaffen werden. In der Fußgängerzone von der Loev bis zur Schwanenstraße sind unter anderem Büros erlaubt. „Geschäfts-, Büro- sowie kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Nutzungen“, wie es in der Fachsprache heißt.

Diese Nutzungen sollen im längsten Bereich zwischen Heumarkt und Schwanenstraße aber nur „ausnahmsweise“ gestattet werden. Alexander Grothues vom Planungsamt der Stadt erläutert, was das heißt: „Ausnahmsweise bedeutet, dass die Nutzungen nicht allgemein zulässig sind, sondern immer der Einzelfall geprüft werden muss.“ Büros sollen also dort nicht das Bild der Innenstadt prägen. Grothues: „So haben wir die Möglichkeit, die Erdgeschosslage zu steuern, bevor wir beispielsweise durchgehend Büronutzungen mit zugeklebten Schaufenstern vorfinden.“

Die Politik hat dem Bebauungsplan mehrheitlich zugestimmt. Die Inhalte wurden von der Verwaltung und den Fachleuten erarbeitet und vorgeschlagen.

Die Stadt Wülfrath will jetzt „Anregungen, Kritik und Hinweise“ sammeln, „um sie in das Planvorhaben abwägend mit einzubeziehen“. Über das Beteiligungsportal unter https://www.o-sp.de/wuelfrath/plan?pid=75239 können sich alle über die Hintergründe informieren und der Stadt auch direkt ihre Anregungen oder Kritik über das Online-Formular mitteilen.

„Die persönlichen Daten werden ausschließlich für das Beteiligungsverfahren verwendet, jegliche Veröffentlichung der Stellungnahmen erfolgt anonymisiert“, versichert die Stadtverwaltung.

Die Planunterlagen liegen außerdem bis zum 9. April zur Einsicht im Planungsamt aus. Um Terminabsprache wird gebeten, per E-Mai an [email protected] oder Telefon 02058 18-271.

Städtische Straße mit modernen Giebelhäusern an einem bewölkten Tag.
Auf dem Ware-Platz sollen sogar Wohnungen in den Leerständen erlaubt werden. Foto: Volkmann