Gibt einen Wechsel in seinem Büro bekannt: Wülfraths Bürgermeister Rainer Ritsche Foto: Mathias Kehren

Wülfrath. Die Bediensteten im Wülfrather Rathaus dürfen nur noch Geld ausgeben, wo es „absolut notwendig“ ist. Das schreibt der Kreis vor. Die Wülfrather Stadtverwaltung berichtet:


Der Landrat des Kreises Mettmann hat mit Verfügung vom 24.04.2020 die Wülfrather Haushaltssatzung und das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2020 zur Kenntnis genommen und die notwendigen Genehmigungen erteilt.

Diese erfreuliche Mitteilung erhält aber postwendend einen deutlichen Dämpfer. Kämmerer Rainer Ritsche musste in Abstimmung mit Bürgermeisterin Dr. Claudia Panke umgehend eine Bewirtschaftungsverfügung erlassen, die die Beschäftigten verpflichtet, bis auf weiteres nur absolut notwendige Aufwendungen entstehen zu lassen.

Die Verfügung wurde notwendig, da der Kämmerer erst kürzlich von weiteren massiven Gewerbesteuereinbrüchen für das Jahr 2020 Kenntnis erhalten hat. Die gegenüber der am 31. März vom Rat mit 8,75 Mio. € beschlossenen Gewerbesteuerplanung wird derzeit nur noch bei rd. 5,85 Mio. € gesehen. Schon bei der Beschlussfassung des Haushalts durch den Rat waren die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie als großes Risiko für den diesjährigen Haushalt Gegenstand der Beratungen.

„Das ist dramatisch und ich weiß nicht, ob das schon das Ende der Entwicklung ist. Unsere ohnehin schon stark reduzierte Eigenkapitalbasis wird durch die finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise in unseren Büchern weiter nach unten getrieben. Bald rückt die Null in Sichtweite“, drückt Rainer Ritsche seine Sorge über die weitere Entwicklung der Kommunalfinanzen aus.

Im Jahresabschluss 2018 wies die Stadt noch eine Eigenkapitalbasis von rd. 16 Mio. € aus. Ohne Hilfen des Landes könnte im Abschluss 2020 ein Eigenkapitalbestand von 10 Mio. € unterschritten werden.

Das Land beabsichtigt durch eine Fortentwicklung des Haushaltsrechts Bilanzierungshilfen für die Kommunen zu schaffen. Diese sollen den Kämmerern die Aktivierung pandemiebedingter Ergebnisverschlechterungen ermöglichen. Damit würde das für den Haushaltsausgleich relevante Jahresergebnis neutralisiert und die Belastung in den folgenden 50 Jahren abgeschrieben. Eine direkte finanzielle Unterstützung durch Bund und Land wäre damit jedoch noch nicht verbunden.

„Als Haushaltssicherungskommune sind wir in dieser Lage dringend auf eine stärkere Unterstützung durch Bund und Land zur Bewältigung der finanziellen Pandemiefolgen angewiesen. Wir brauchen einen neuen Solidarpakt für die Kommunen und Mittelzuweisungen für Wülfrath!“ richtet der Kämmerer seinen Appell an das Land.

„Die 50%-Beteiligung des Landes an den entfallenden Elternbeiträgen für die Kinderbetreuung im April und Mai wird unserer Finanzlage nicht gerecht“, so der Kämmerer weiter. Der Städte- und Gemeindebund NRW hatte sich mit dem Land auf einen landeseinheitlichen Verzicht auf die Elternbeitragserhebung unter Teilung der entsprechenden Ertragsausfälle (je 50 % Land und Kommune) für die Monate April und Mai geeinigt. Sollte die Lage andauern, müssen Haushaltssicherungskommunen aus Sicht des Kämmerers einen höheren Landesanteil erhalten.

Ungeachtet dessen, sucht die Stadt weiter nach Verbesserungsmöglichkeiten für das Jahresergebnis. „Die jüngsten Steuerausfälle sind allerdings in dieser Größenordnung keinesfalls anderweitig kompensierbar“, erklärt Ritsche, der der Kommunalaufsicht bis zum 03.08.2020 seinen nächsten Bericht über die weitere finanzielle Entwicklung zum Stand 30.06.2020 abzugeben hat.