Der CDU-Landtagsabgeordnete Martin Sträßer. Foto: Büro Sträßer (Archiv)
Der CDU-Landtagsabgeordnete Martin Sträßer. Foto: Büro Sträßer (Archiv)

Kreis Mettmann. Das Landeskabinett hat Grundzüge für ein Kommunalschutzpaket infolge der Corona-Pandemie beschlossen. Das berichtet der CDU-Landtagsabgeordnete Martin Sträßer.


Kommunen sollen danach Finanzmittel aus dem 25 Milliarden Euro umfassenden Rettungsschirm des Landes erhalten können. Finanzschwache Kommunen sollen besonders unterstützt und dazu ein „Sonderhilfengesetz Stärkungspakt“ erarbeitet werden. 

„Auch die Kommunen stehen angesichts der Auswirkungen der Corona-Pandemie vor immensen Herausforderungen“, schreibt Sträßer, „Gewerbesteuerstundungen, direkte und indirekte Einzahlungs- und Ertragsausfälle bei gleichzeitig höheren Aufwendungen und Auszahlungen sowie Weiterzahlungen an soziale Einrichtungen, damit die dort Beschäftigten und die Einrichtungen auch in dieser schwierigen Zeit gesichert werden können. Wir werden auch die Kommunen nicht im Stich lassen und helfen, um die kommunalen Strukturen für die Zukunft abzusichern.“

Kern der Maßnahme soll eine Abmilderung der Finanzschäden im Wege einer Bilanzierungshilfe sein. Insbesondere sollen Gemeinden in einer besonders schwierigen Haushaltssituation Konsolidierungshilfen mit dem Ziel zur Verfügung gestellt worden, den nachhaltigen Haushaltsausgleich zu ermöglichen.

Dazu sollen zusätzliche Zuwendungen aus dem Stärkungspaktfonds dienen. Des Weiteren soll die Versorgung der Kommunen mit Liquidität gewährleistet werden. Schließlich soll das Vergaberecht erleichtert werden, da sonst dringend benötigte Beschaffungen in der üblichen Bürokratie hängen bleiben und so erst später, vielleicht sogar zu spät, zum Einsatz kommen.

Schließlich helfen auch Finanzmittel aus dem NRW-Rettungsschirm für Kommunen. Durch Corona bedingte Finanzschäden der Gemeinden und Gemeindeverbände sollen einen anteiligen Ausgleich aus dem NRW-Rettungsschirm erfahren können.

Noch in dieser Woche will die Landesregierung den Kommunen einen ersten umfassenden Erlass über aktuelle Maßnahmen und Vorgehensweisen im kommunalen Haushaltsrecht bekommen. Dies betrifft nicht Veränderungen, die sich durch das erst im Landtag zu beschließende Pandemie-Gesetz ergeben.