Velbert. Eine 22-Jährige ist Opfer eines sogenannten „upskirting“-Falls geworden. Das meldet die Polizei. Der Vorfall hat sich am Freitagabend, 2. Februar, in der Umkleide des Velberter Parkbads ereignet. Der mutmaßliche Täter wurde gestellt.
Am Freitagabend gegen 20.35 Uhr hat ein 34-Jähriger versucht, eine 22-Jährige in der Umkleide eines Velberter Schwimmbades zu filmen. „Die 22-Jährige begab sich nach ihrem Besuch des Hallenbades an der Parkstraße in Velbert-Mitte in eine Einzelumkleide. Während sie sich umzog, bemerkte sie plötzlich, dass ein fremder Schuh in ihre Kabine ragte, in dem sich ein eingeschaltetes Mobiltelefon befand“, schildert die Polizei die Tat. Die junge Frau habe dann festgestellt, dass die Videofunktion eingeschaltet gewesen sei. Sie nahm daraufhin den Schuh und das Mobiltelefon an sich und informierte das Badpersonal.
Die alamierte Polizei hat einen 34-jährigen Tatverdächtigen vor Ort gestellt. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen „upskirting“ eingeleitet.
Die Kriminalpolizei stellte das Handy sowie weitere Speichermedien im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung bei dem Mann sicher und übernahm die weitere Bearbeitung.
Zu einem ähnlichen Vorfall war es schon im Sommer 2023 gekommen. Ebenfalls im Velberter Parkbad. Damals konnte der Täter aber unerkannt flüchten – hier zum damaligen Bericht. Ob die beiden Fälle in Zusammenhang stehen, ist unklar.
Über „Upskirting“
Die Polizei informiert: „Das sogenannte „upskirting“ oder „downblousing“, also das heimliche Fotografieren des Intimbereichs oder des Ausschnitts sowie die Weiterverbreitung solch angefertigter Aufnahmen ist eine Straftat und wird als Sexualdelikt eingestuft. § 184k StGB „Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen“ sieht eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor.“