Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss künftig einen Test vorlegen bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. Das Testzentrum von DRK und Neuer Apotheke auf dem Real-Parkplatz in Wülfrath. Foto: Kling

Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss zukünftig bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen einen negativen Schnelltest vorweisen können. Diesen Beschluss hat heute die Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs und -chefinnen der Länder gefasst. Die Regelung gilt spätestens ab 23. August.


Bei der Bekämpfung der Pandemie setzen Bund und Länder auf die „3G-Regel“. Die besagt: Zutritt nur für geimpfte, genesene und getestete Personen.

Die neuen Regeln gelten für die Gastronomie (Innen-), Veranstaltungen und Feste, Sporthallen, Schwimmbäder sowie Fitnessstudios, außerdem beim Frisör oder bei der Kosmetik (körpernahe Dienstleistungen).

In Hotels müssen Nicht-Geimpfte oder -Genesene einen negativen Test bei der Anreise vorlegen und er muss zweimal in der Woche wiederholt werden. Auch für den Besuch von Krankenhäusern, Altenheimen und ähnlichen Einrichtungen ist ein negativer Antigen-Schnelltest erfolderlich, der nicht älter als 24 Stunden ist. Es gilt auch ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Ausgenommen von der Testpflicht sind – neben Geimpften und Genesenen – Kinder bis sechs Jahre und generell Schüler, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden.

Die Regelungen können von den Ländern ausgesetzt werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz eines Kreises stabil unter 35 je 100.000 Einwohner liegt.

Kostenlose Bürgertests wird es ab dem 11. Oktober nicht mehr für alle geben. Nur noch Personen, die nicht geimpft werden können oder für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt (Schwangere, Kinder, Jugendliche), können sich weiterhin kostenlos testen lassen.

Da mittlerweile allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden könne, sei die Übernahme der Kosten für die Schnelltest durch die Steuerzahler nicht mehr angezeigt, heißt es in dem Beschluss der Bund-Länder-Konferenz.

„Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und chefs der Länder appellieren eindringlich an die Bevölkerung in Deutschland, soweit noch nicht geschehen jetzt schnellstmöglich die bestehenden Impfangebote gegen das SARSCoV2Virus wahrzunehmen“, heißt es in dem veröffentlichten Papier zur Videoschaltkonferenz.

Den gesamten Inhalt, auch mit Beschlüssen zur Hochwasserkatastophe, finden Sie hier.