Ein Schild der Agentur für Arbeit vor dem Gebäude. Foto: pixabay/symbolbild
Ein Schild der Agentur für Arbeit steht vor dem Gebäude. Foto: pixabay/symbolbild

Mettmann. Die Agentur für Arbeit erläutert, die Kursarbeit beantragt werden kann.

Bis zum 26. April haben insgesamt 4.486 Betriebe im Kreis Mettmann für insgesamt 65.203 Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt. Dabei sind nahezu alle Branchen betroffen.

Für viele Betriebe, wie beispielsweise im Gastgewerbe oder im Handel ist es das erste Mal, dass sie Kurzarbeit in Anspruch nehmen. Das führt zu vielen Fragen. Hier finden Betriebe Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Auszahlung des Kurzarbeitergeldes.

Diese zwei Schritte müssen einhalten werden, damit Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann:

1. Anzeige

Wenn Betriebe Kurzarbeit planen, müssen sie das bei der Agentur für Arbeit zunächst anzeigen. Ohne Anzeige ist später keine Zahlung möglich. Zunächst zeigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei den Arbeitsagenturen an, dass im Unternehmen verkürzt gearbeitet werden soll und wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter potentiell betroffen sind.

Wenn die Anzeige auf Kurzarbeitergeld von der Agentur anerkannt wurde, gehen die Unternehmen in Vorleistung und zahlen für den laufenden Monat das Kurzarbeitergeld an ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus.

2. Antrag und Erstattung

Kurzarbeit wird immer rückwirkend, also nach Abschluss eines Monats, in dem kurzgearbeitet wurde, abgerechnet. Der Betrieb tritt also in Vorleistung. Wenn tatsächlich kurzgearbeitet wird, kann der Betrieb innerhalb von drei Monaten die erforderliche Abrechnungsliste einreichen und die Erstattung des Kurzarbeitergeldes bei der Agentur für Arbeit beantragen.

Dazu stellen Unternehmen den Antrag auf Kurzarbeitergeld. Erst wenn der Antrag mit der monatlichen Abrechnung eingereicht und geprüft wurde, darf die Arbeitsagentur das Kurzarbeitergeld für den abgeschlossenen und abgerechneten Monat überweisen. Ein Beispiel: Das Kurzarbeitergeld im April können Unternehmen nun im Mai mit den Agenturen für Arbeit abrechnen.

Weil bei Betroffenen im Vorfeld häufig Informationsbedarf zum Kurzarbeitergeld besteht, hat die Agentur für Arbeit einige Fragen beantwortet:

Wieso wird Kurzarbeitergeld nicht direkt ausgezahlt, sobald de Bedarf mitgeteilt wurde?

Kurzarbeitergeld ist keine sofortige Liquiditätshilfe für Unternehmen. Das Ziel der Kurzarbeit ist es, Arbeitsplätze zu sichern. Kurzarbeit bietet Unternehmen die Möglichkeit, Beschäftigte in Zeiten konjunktureller Engpässe zu halten und Krisenzeiten zu überbrücken. Dabei können die Unternehmen Kurzarbeit sehr flexibel in Anspruch nehmen. Die Auszahlung des Kurzarbeitergeldes erfolgt rückwirkend, weil die in Anspruch genommene Kurzarbeit erst in Nachhinein beziffert werden kann.

Warum wird erst nachträglich abgerechnet?

Das ist gesetzlich geregelt. Den Arbeitgebern wird so ermöglicht, Kurzarbeit flexibel einzusetzen. Verbessert sich beispielsweise die Auftragslage, wird einfach weniger kurzgearbeitet oder mit weniger Beschäftigten. Umgekehrt kann bei schlechteren Bedingungen die Kurzarbeit ausgeweitet und auch auf mehr Beschäftigte erweitert werden. Das kann der Betrieb flexibel entscheiden – dafür muss dann nicht jedes Mal neu Kurzarbeit angemeldet werden.

Wie lange brauchen Arbeitsagenturen, um Anträge zu bearbeiten und das Kurzarbeitergeld zu überweisen?

Im Regelfall sichert die Bundesagentur für Arbeit zu, die Abrechnungen binnen 15 Tagen zu bearbeiten und anzuweisen. Derzeit geht es schneller, vorausgesetzt, die Unterlagen sind vollständig.

Wie erhalten Beschäftigte Kurzarbeitergeld?

Der Arbeitgeber zahlt wie üblich den Lohn für die tatsächlich geleistete Arbeit. Für die Ausfallstunden geht der Arbeitgeber in Vorleistung und zahlt das Kurzarbeitergeld zusammen mit dem Monatslohn aus. Beschäftigte müssen keinen Antrag bei der Arbeitsagentur stellen.

Was kann man tun, damit das Geld schnell beim Unternehmen ankommt?

Wenn alle Unterlagen vollständig der Arbeitsagentur zur Bearbeitung vorliegen, dauert es maximal 15 Tage bis die Agentur für Arbeit das Geld anweist. Die gute Vorbereitung durch die Betriebe ist dabei extrem wichtig. So können Sie aktiv dabei unterstützen, damit das Kurzarbeitergeld schnell ausgezahlt werden kann. Denn fehlende Angaben, wie beispielsweise nicht vollständig ausgefüllte Anträge, eine fehlende Unterschrift oder ein fehlender Firmenstempel sind die häufigsten Ursachen für zeitliche Verzögerungen.

Weitere Informationen finden Sie auf www.arbeitsagentur.de/corona-kurzarbeit.

Telefonisch können sich Arbeitgeber an den Arbeitgeber-Service unter der kostenfreien Servicenummer 0800 4 5555 20 wenden. Die Agentur für Arbeit Mettmann bittet Arbeitgeber, verstärkt die Online-Angebote zu nutzen. Sowohl die Anzeige von Kurzarbeit als auch die Beantragung von Kurzarbeitergeld sind jederzeit online über den eService möglich.

Dazu gibt es nun auch einen Service per Smartphone-App: Arbeitgeber können Anträge auf Kurzarbeitergeld direkt mit dem Smartphone an die Arbeitsagentur schicken. Verfügbar im Google-Play-Store oder im App Store.