Wülfrath. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat die Coronaschutzverordnung in Teilen neu gefasst. Darauf weist die Stadtverwaltung hin:
Die Änderungen betreffen den Zugang zu Bau- und Gartenbaumärkten und die Berechnung
der zulässigen Personenzahl in Einkaufszentren (§ 11 Abs. 1). Damit gilt die
Zugangsbeschränkung bei Bau- und Gartenbaumärkten jetzt auch für
Baustoffhandelsgeschäfte.
Außerdem ist die maximale Zahl der gleichzeitig in einem Einkaufszentrum befindlichen
Kunden einzuhalten (§ 11 Abs. 4a). So „muss die für die Gesamtanlage verantwortliche
Person sicherstellen, dass nicht mehr Kundinnen und Kunden Zutritt zur Gesamtanlage
erhalten als in Summe für die Verkaufsgeschäfte nach den jeweils zulässigen
Personenzahlen zulässig sind. Zusätzlich kann bezogen auf die Allgemeinfläche 1 Person
je 20 qm Allgemeinfläche in die zulässige Gesamtpersonenzahl für die Gesamtanlage
eingerechnet werden.“
Auch § 15 hat das MAGS präzisiert: „Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken sind
untersagt, soweit sie nicht aus Gründen der medizinischen oder pflegerischen Versorgung
oder aus sozial-ethischen Gründen dringend geboten sind.“
Die neue Fassung der Verordnung ist auf der Homepage der Stadt Wülfrath zu finden, ebenso die Neufassung der „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende aus dem Vereinigten Königreich und Südafrika“.
Bürgermeister Rainer Ritsche appelliert erneut an die Wülfratherinnen und Wülfrather, sich
an die Abstands- und Hygieneregeln zu halten. „Feiern Sie Weihnachten im kleinen Kreis,
gehen Sie keine Risiken ein“, ergänzt er. „Ich wünsche Ihnen trotz aller Einschränkungen
ein gesegnetes Weihnachtsfest und danke Ihnen für Ihre Rücksichtnahme“, so der
Bürgermeister.
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