Die AOK Rheinland/Hamburg ist eine der Gesundheitskassen im AOK-Verbund. Foto: AOK Rheinland/Hamburg
Die AOK Rheinland/Hamburg ist eine der Gesundheitskassen im AOK-Verbund. Foto: AOK Rheinland/Hamburg

Düsseldorf/Hamburg/Kreis Mettmann. Die AOK Rheinland/Hamburg sieht die aktuellen Pläne des Bundesministeriums für Gesundheit, die Präsenz gesetzlicher Krankenkassen bei Sportveranstaltungen stark einzuschränken, mit Sorge.

Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Entwurf für eine Krankenkassen-Werbemaßnahmen-Verordnung vorgelegt. Das geplante Vorgehen birgt aus Sicht der AOK die Gefahr, Gesundheitskooperationen zwischen dem Sport und den gesetzlichen Krankenkassen zu verhindern: „Gesundheitspartnerschaften mit Vereinen aus dem Spitzen- und Breitensport sind ein wichtiges Instrument, um Gesundheitsbotschaften anschaulich und wirksam in die Bevölkerung zu tragen“, erläutert Rolf Buchwitz, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg. „Gerade Profisportler sind glaubwürdige Botschafter für einen gesunden Lebenswandel und inspirieren jedes Jahr viele Tausende Kinder und Jugendliche, selbst sportlich aktiv zu werden.“

Der aktuelle Entwurfe der Verordnung gehe aus Sicht der AOK-Gemeinschaft über eine sachlich angemessene Eingrenzung von Aktivitäten der gesetzlichen Krankenversicherung im Sport hinaus. Die Begründung, derartige Kooperationen dienten nicht der Vermittlung sachbezogener Informationen, sondern eher der Imagepflege der Krankenkassen, weisen die Ortskrankenkassen als unzutreffend zurück. Stattdessen stünden die Etablierung konkreter Gesundheitsprojekte, beispielsweise zur Ernährung, Bewegung und Stressreduktion sowie die Integration von Sportangeboten im offenen Ganztagsschulbetrieb durch Breitensportvereine im Mittelpunkt, so die AOK.

Mit gezielten Maßnahmen in den Stadien könne die AOK auf aktuelle Gesundheitsthemen schnell reagieren und große Teile der Bevölkerung sensibilisieren, führt Rolf Buchwitz aus. Neben Gesundheitsbotschaften zu Themen wie Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Krebsvorsorge oder Organspende könne zum Beispiel durch die Bandenwerbung im Bundesligastadion für die AHA+L-Regeln oder lebensrettende Schutzimpfungen geworben werden.