Mettmann. Die städtischen Sportanlagen Auf dem Pfennig und der Sportplatz am Heinrich-Heine-Gymnasium werden ab Mittwoch, 24. Februar, wieder geöffnet. Das teilt die Stadtverwaltung mit.
Nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung ist es wieder erlaubt, Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht zu treiben.
Die Stadtverwaltung teilt zudem mit:
- Die jeweiligen Sportvereine nehmen (online) Anmeldungen für Termine entgegen.
- Die Sportplätze werden in vier Zonen unterteilt, damit zwischen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig auf den Sportanlagen aktiv sind, dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern eingehalten wird.
- Die Vereine achten auf die Einhaltung der Corona-Schutzregeln vor Ort. Duschen, Umkleiden und Toiletten dürfen nicht genutzt werden.
- Bei Verstößen behält sich die Stadt vor, die Sportanlagen wieder zu schließen.
Außerdem wird auch die Skateranlage im Stadtwald ab Mittwoch wieder freigegeben. Auch dort ist der Sport lediglich allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes zulässig.
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