Im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs giltdie Pflicht zum Tragen einer Maske. Foto: pixabay
Im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs gilt die Pflicht zum Tragen einer Maske. Foto: pixabay

Düsseldorf. Die Zahlen der Eisenbahnverkehrsunternehmen, der DB Sicherheit und der DB Station und Service an 43 Bahnhöfen zeigen: Im Februar wurden 398 Masken-Verstöße zur Anzeige gebracht.

Auf die Zahlen weist das NRW-Verkehrsministerium hin. Dort ist man erfreut über die Entwicklung. Im vergangenen Monat sind 398 Verstöße registiert worden, im Januar waren es noch 929 Zuwiderhandlungen gegen die Maskenpflicht in den Bahnhöfen und auf den Bahnsteigen.

„Ich freue mich, dass die Fahrgäste achtsam miteinander umgehen, Rücksicht nehmen und die medizinischen Masken tragen“, so Verkehrsminister Hendrik Wüst: „Herzlichen Dank an alle, die in den Zügen, im Bahnhof und an den Bahnsteigen wichtige Arbeit leisten und mit Kontrollen weiterhin für das Tragen der Maske sensibilisieren.“

Ein ähnliches Bild ergab sich laut Ministerium in den Zügen. Nur in wenigen Fällen hätten Maskenverstöße tatsächlich zu einer Anzeige geführt. Die meisten Fahrgäste halten sich an die seit dem 25. Januar geltenden Corona-Regeln und tragen medizinische Masken, also OP-Masken oder Masken der Standards KN95/N95 und FFP2.

Auch in Zukunft soll die Maskenpflicht regelmäßig in Bahnhöfen, Bahnsteigen und in Zügen kontrolliert werden, so der Hinweise des NRW-Verkehrsministeriums. Dafür habe der Haushalts- und Finanzausschuss zunächst bis Ende Juni 2021 15 Millionen Euro Landesmittel für zusätzliches Personal bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen und DB Station&Service bewilligt.

Kontrolle der Maskenpflicht im Regelbetrieb

Bereits seit August vergangenen Jahres hat es im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) mehrfach Schwerpunktkontrollen gegeben, bei denen die Einhaltung der Maskenpflicht in überregionalen, regionalen oder lokalen Aktionen überprüft wurde.

Im regulären Betrieb werden zudem Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht mit zusätzlichem Kontrollpersonal durchgeführt. Das Verkehrsministerium fördert den Einsatz des zusätzlichen Kontrollpersonals bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen zunächst bis Ende Juni 2021.

Wer in Nordrhein-Westfalen keine Maske trägt oder Mund und Nase nicht bedeckt hat, muss seit dem 12. August 2020 mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen.

Mit Erweiterung der Corona-Schutzverordnung vom 25. Januar 2021 gilt eine verschärfte Maskenpflicht.