Die Stadt Velbert hat ein Nutzungs- und Verweilverbot für verschiedene öffentliche Plätze ausgesprochen. Foto: pixabay
Die Stadt Velbert hat ein Nutzungs- und Verweilverbot für verschiedene öffentliche Plätze ausgesprochen. Foto: pixabay

Velbert. Die Stadt Velbert spricht ein Nutzungs- und Verweilverbot für öffentliche Spielplätze, öffentliche Parkanlagen und  Schulhöfe aus. Die Regelung gilt ab Donnerstag, 1. April.


Die Stadt Velbert hat heute ergänzend zur neuen Coronaschutzverordnung NRW und in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW sowie dem Kreis Mettmann zum Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus eine Allgemeinverfügung mit einem zeitlich beschränkten Nutzungs- und Verweilverbot auf öffentlichen Spielplätzen, in öffentlichen Parkanlagen und auf Schulhöfen bekannt gemacht.

Die Regelungen treten am Donnerstag, 1. April, in Kraft und gelten bis zum Ende des 18. April.

Danach ist die Nutzung von öffentlichen Spielplätzen – einschließlich der als Spielflächen ausgewiesenen Schulhöfe – von 19 Uhr bis 8 Uhr des Folgetages untersagt.

Zudem besteht ein Verweilverbot von 19 Uhr bis 8 Uhr des Folgetages auf dem Gelände des Höferparks (Freizeitpark Nordstadt), des Pferdemarktes sowie im Herminghauspark.

Die Stadtverwaltung mahnt: „Ordnungswidrig im Sinne des § 18 Absatz 3 Coronaschutzverordnung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig dagegen verstößt. Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 73 Absatz 1a in Verbindung mit § 28 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.“

Der Inhalt der Allgemeinverfügung ist auch auf der städtischen Webseite zu finden.