Kreis Mettmann. Der Kreis Mettmann teilt mit, dass die Lockerungen ab Montag, 19. April, aufgehoben sind.
Weil die „Corona-Inzidenzwerte im Kreis weiter steigen“, so die Kreisverwaltung, hatte man früher als ursprünglich geplant auf die Lage reagiert: Nun gelten im Kreis Mettmann ab Montag wieder die Regelungen zur NRW-Notbremse in vollem Umfang.
Damit ergeben sich laut Kreisverwaltung unter anderem die folgenden Einschränkungen:
- Alle nicht für den täglichen Bedarf privilegierten Geschäfte (Bau- und Gartenmärkte bzgl. Verkauf an Verbraucher, Textilgeschäfte, Buchhandlungen etc.) dürfen wieder nur Abholservice (Click & Collect), jedoch keinen Verkauf im Geschäft mit Terminvereinbarung (Click & Meet) anbieten.
- Körpernahe Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (Kosmetik, Nagelstudios, Massage etc.) sind wieder unzulässig. Zulässig bleiben nur medizinisch erforderliche Dienstleistungen, Friseurdienstleistungen, Fußpflege und Personenbeförderung.
- Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen etc. ist wieder untersagt
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…knipst oft Fotos in Schräglage, um die Lokalnachrichten aus dem Kreis Mettmann zu bebildern und nennt das dann „Fotokunst“. Spezialgebiete sind Rechtsthemen, Internet, Technik und Unterhaltung. Er ist mit der Kamera oft in Neviges unterwegs. Spielt Brettspiele und Videogames.
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