Steigende Impfzahlen und sinkende Fallzahlen: Ab dem 28. Mai gilt eine angepasste Coronaschutzverordnung mit weiteren möglichen Lockerungen. Foto: Volkmann
Steigende Impfzahlen und sinkende Fallzahlen: Ab dem 28. Mai gilt eine angepasste Coronaschutzverordnung mit weiteren möglichen Lockerungen. Foto: Volkmann

Düsseldorf. Das Land Nordrhein-Westfalen lockert erneut die Corona-Regeln. Am Freitag, 28. Mai, ist eine angepasste Verordnung in Kraft getreten, in der unter anderem Erleichterungen für Kommunen mit einer Inzidenz unter 35 enthalten sind.


Die nordrhein-westfälische Landesregierung lockert angesichts sinkender Corona-Zahlen weiter. Die neue Verordnung trat am 28. Mai in Kraft und enthält nun eine weitere Lockerungsstufe. Bislang gab es in Nordrhein-Westfalen einen Zwei-Stufen-Plan für Inzidenzen unter 100 sowie unter 50 – nun kam ein weiterer Bereich hinzu: Weitere Lockerungen gibt es ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35.

Die neuen Corona-Regeln sollen im Zusammenwirken mit dem fortschreitenden Schutz der Bevölkerung durch das Impfen Rahmenbedingungen für das öffentliche und private Leben setzen, informiert die Landesregierung. Schrittweise wolle man eine größtmögliche Normalisierung aller Lebensbereiche ermöglichen, gleichzeitig jedoch einen Wiederanstieg der Infektionszahlen und somit erneute Einschränkungen nachhaltig vermeiden.

Das Land NRW zeigt Perspektiven für die kommenden Wochen auf: Zunächst vorsichtige Öffnungsschritte für Kreise und kreisfreie Städte mit stabilen Sieben-Tage-Inzidenzen von unter 100 und weitere vorsichtige Öffnungsschritte bei Inzidenzen von 50 oder weniger sowie von 35 oder weniger.

Auch für besonders infektionsrelevante Angebote wie Großveranstaltungen und Diskotheken wird bei nachhaltig niedrigen Infektionszahlen eine zeitliche Perspektive eröffnet: das Land NRW nennt mit dem 1. September 2021 erstmals ein konkretes Datum.

„Die Öffnungsschritte werden weiterhin durch grundsätzliche Schutzmaßnahmen wie die eingeübten Abstandsregeln, die Maskenpflicht und die Vorlage eines Testnachweises abgesichert“, heißt es von der Landesregierung.

Folgende Stufen sieht die neue Coronaschutzverordnung ab 28. Mai vor.

Stufe 3 bei einer Inzidenz von 100 bis 50,1:
Inzidenz 100-50,1
Kontaktbeschränkungen Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus zwei Haushalten
Außerschulische Bildung Präsenzunterricht ohne Begrenzung nach Personen oder Inhalten, innen mit Test
Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 5 Personen
Kinder-/ Jugendarbeit Gruppenangebote
innen 10, außen 20 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test
Ferienangebote und Ferienreisen mit Test
Kultur Veranstaltungen außen mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
Konzerte innen,
Theater, Oper, Kinos mit bis zu 250 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster 
nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb außen ohne Personenbegrenzung, innen mit 20 Personen, Test, ohne Gesang / Blasinstrumente
Sport Kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen
Freibäder für Sportausübung (keine Liegewiesen) mit Test
Außen bis zu 500 Zuschauer mit Test, Sitzplan, ohne prozentuale Kapazitätsbegrenzung
Freizeit Öffnung kleinerer Außen-Einrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten mit Test
Freibäder für Sportbetrieb mit Test
Ausflugsfahrten mit Schiffen usw. mit den Außenbereichen und Test
Erweiterter Einzelhandel Wegfall click & meet, ohne Test, Reduzierung der Kundenbegrenzung auf 1 Person pro 20 qm
Messen/
Märkte
Messen und Ausstel-lungen mit Perso-nenbegrenzung und Hygienekonzept-
Tagungen/
Kongresse
Private
Veranstaltungen (ohne

Partys)
Partys
Große Festveranstaltungen
Gastronomie Öffnung Außengastronomie mit Test und Platzpflicht Wegfall Umkreis-Verzehrverbot
Tourismus „Autarke“ Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) mit Test
Öffnung von Hotels ohne Kapazitäts-begrenzung auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie; mit Test
Busreisen mit Test und Kapazitätsbe-grenzung (60 Prozent), falls nicht ausschließlich Ge-impfte/Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen
Stufe 2 bei einer Inzidenz von 50 bis 35,1:
Inzidenz 50 – 35,1
Kontaktbeschränkungen Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten;
außerdem für zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten
Außerschulische Bildung Präsenzunterricht mit Test ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan
Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 10 Personen mit Test
Kinder-/ Jugendarbeit Gruppenangebote
innen 20, außen 30 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test
auch innen ohne Maske
Kultur Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmusternicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 20 Personen, Test, mit Gesang/Blasinstrumenten
Museen usw. ohne Termin
Sport Außen Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung
Innen (einschl. Fitnessstudios) kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung, Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test
Außen bis zu 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, ohne Test, innen bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzordnung nach Schachbrettmuster jeweils mit Sitzplan
Freizeit Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Freizeitparks und Spielbanken mit Test und Personenbegrenzung
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen mit Test
Erweiterter Einzelhandel Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 qm
Messen/
Märkte
Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung, mit Test auch Kirmeselemente zulässig
Tagungen/
Kongresse
außen und innen bis zu 500 Teilnehmer mit Test
Private
Veranstaltungen (ohne

Partys)
außen bis zu 100,
innen bis zu 50 Gäste mit Test
Partys
Große Festveranstaltungen
Gastronomie Außengastronomie ohne Test
Öffnung von Innengastronomie mit Test und Platzpflicht
Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test)
Tourismus volle gastronomische Versorgung für private Gäste
Stufe 1 bei einer Inzidenz ab 35 und niedriger:
Inzidenz < 35
Kontaktbeschränkungen Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten;
außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten
Außerschulische Bildung ohne Maske am
festen Sitzplatz
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch innen ohne Test
Kinder-/ Jugendarbeit Gruppenangebote innen 30, außen 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung ohne Test
Kultur Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 30 bzw. 50 Personen, mit Test, mit Gesang / Blasinstrumentenab 1. September: Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept
Sport Außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test
Außen über 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, innen bis zu 1.000 Zuschauer mit Test, max. 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Sitzplan, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: Innensport ohne Testab 1. September: Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept mit Test
Freizeit Freibäder ohne Test
Bordelle usw. mit Test
Clubs und Diskothe-ken mit Außenbe-reichen bis zu 100 Personen mit Testab 1. September: wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35:
Clubs und Diskotheken auch Innenbereich und ohne Personenbegrenzung mit Test und genehmigtem Konzept
Erweiterter Einzelhandel Wegfall Sonderregel für über 800 qm große Geschäfte
Messen/
Märkte
ab 1. September: auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen ohne Test
Tagungen/
Kongresse
außen und innen bis zu 1.000 Personen mit Test
Private
Veranstaltungen (ohne

Partys)
außen bis zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu 100 Gäste mit Test
Partys
außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste jeweils mit Test ohne Abstand
Große Festveranstaltungen ab 1. September: Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. bis zu 1.000 Besucher mit genehmigtem Konzept; wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: ohne Besucherbegrenzung
Gastronomie wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch Innengastronomie ohne Test
Tourismus Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz ≤ 35 kommen

Gesundheitsminister Laumann: „Wir haben die dritte Welle gebrochen“

„Die sinkenden Inzidenzen zeigen: Wir haben die dritte Welle gebrochen“, meint Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Gleichzeitig seien mittlerweile fast 43 Prozent der Menschen in Nordrhein-Westfalen mindestens einmal geimpft. „Und es werden täglich mehr“, so Laumann. „All das verbunden mit Testungen erlaubt uns nun, nachhaltig Perspektiven zu eröffnen – und zwar für alle Bereiche unseres Lebens. Zunächst einmal ist das für uns alle eine große Erleichterung.“

Der Minister betont jedoch: „Die Pandemie ist nicht vorbei. Und auch wenn die Werte in einigen Kreisen und Städten schon unter dem Wert von 35 liegen, muss man sich immer vor Augen führen: Im letzten Jahr hatten wir im Sommer wochenlang landesweite Inzidenzwerte unter 10 und trotzdem deutliche Einschränkungen. Wir haben uns inzwischen oftmals an höhere Zahlen gewöhnt. Das ändert aber nichts daran, dass man auch heute noch bei einem Inzidenzwert von 35 eine Lage hat, auf die man sehr gut aufpassen muss.“

Kita-Betreuung kehrt zurück in den Regelbetrieb

Ab dem 7. Juni kehrt die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen landesweit in den Regelbetrieb zurück. Das teilt die Landesregierung ebenfalls mit.

Im Regelbetrieb seien die rechtlichen Regelungen des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) wieder uneingeschränkt gültig: Alle Kinder haben somit einen uneingeschränkten Betreuungsanspruch im vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang, pädagogische Konzepte können vollumfänglich umgesetzt werden.

Die verbindliche Gruppentrennung sei dann aufgehoben. Es gelten jedoch weiterhin die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen der Coronabetreuungsverordnung.

Der Schritt zurück zum Regelbetrieb wird weiter von einem umfangreichen Testangebot begleitet. Das freiwillige Testangebot für Kinder und Beschäftigte sowie Kindertagesbetreuungspersonen wird fortgesetzt. Allen Kindern und Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung sowie den Kindertagespflegepersonen werden landesseitig weiterhin pro Woche jeweils zwei Tests zur Verfügung gestellt. Ab dieser Woche erhalten die Einrichtungen und Kindertagespflegepersonen die kindgerechteren „Lolli“-Tests zur Eigenanwendung durch die Eltern.

Familienminister Joachim Stamp erklärt: „Die konstant positive Entwicklung des Pandemiegeschehens ermöglicht es uns, verantwortungsvoll weitere Öffnungsschritte vorzunehmen. Priorität haben für mich dabei die Chancen der Kinder. Das habe ich immer betont und das setzen wir jetzt um. Es ist notwendig und angemessen den Kindern ihren Alltag, ihre Kontakte und umfassende Bildung in der Kindertagesbetreuung wieder zu ermöglichen. Deshalb nimmt die Kindertagesbetreuung ab dem 7. Juni 2021 landesweit wieder den Regelbetrieb mit dem vollen Betreuungsumfang auf. Mein besonderer Dank gilt den Beschäftigten der Kindertagesbetreuung, die mit ihrem Engagement ermöglicht haben, dass wir die Einrichtungen für diejenigen, die dringend darauf angewiesen waren, immer offenhalten konnten.“

Das landesweite Infektionsgeschehen und dessen Auswirkungen auf die Kindertagesbetreuung wird weiterhin genau beobachtet, und auf Entwicklungen wird reagiert, wenn dies erforderlich ist. Dies kann auch eine erneute Einschränkung der Betreuungszeiten beinhalten.

Die Regelungen der Notbremse für Kinderbetreuungseinrichtungen gelten weiter, das heißt über einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen gilt ab dem übernächsten Tag die bedarfsorientierte Notbetreuung.