Düsseldorf. Das Land Nordrhein-Westfalen lockert erneut die Corona-Regeln. Am Freitag, 28. Mai, ist eine angepasste Verordnung in Kraft getreten, in der unter anderem Erleichterungen für Kommunen mit einer Inzidenz unter 35 enthalten sind.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung lockert angesichts sinkender Corona-Zahlen weiter. Die neue Verordnung trat am 28. Mai in Kraft und enthält nun eine weitere Lockerungsstufe. Bislang gab es in Nordrhein-Westfalen einen Zwei-Stufen-Plan für Inzidenzen unter 100 sowie unter 50 – nun kam ein weiterer Bereich hinzu: Weitere Lockerungen gibt es ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35.
Die neuen Corona-Regeln sollen im Zusammenwirken mit dem fortschreitenden Schutz der Bevölkerung durch das Impfen Rahmenbedingungen für das öffentliche und private Leben setzen, informiert die Landesregierung. Schrittweise wolle man eine größtmögliche Normalisierung aller Lebensbereiche ermöglichen, gleichzeitig jedoch einen Wiederanstieg der Infektionszahlen und somit erneute Einschränkungen nachhaltig vermeiden.
Das Land NRW zeigt Perspektiven für die kommenden Wochen auf: Zunächst vorsichtige Öffnungsschritte für Kreise und kreisfreie Städte mit stabilen Sieben-Tage-Inzidenzen von unter 100 und weitere vorsichtige Öffnungsschritte bei Inzidenzen von 50 oder weniger sowie von 35 oder weniger.
Auch für besonders infektionsrelevante Angebote wie Großveranstaltungen und Diskotheken wird bei nachhaltig niedrigen Infektionszahlen eine zeitliche Perspektive eröffnet: das Land NRW nennt mit dem 1. September 2021 erstmals ein konkretes Datum.
„Die Öffnungsschritte werden weiterhin durch grundsätzliche Schutzmaßnahmen wie die eingeübten Abstandsregeln, die Maskenpflicht und die Vorlage eines Testnachweises abgesichert“, heißt es von der Landesregierung.
Folgende Stufen sieht die neue Coronaschutzverordnung ab 28. Mai vor.
Stufe 3 bei einer Inzidenz von 100 bis 50,1:
Inzidenz 100-50,1 | |
Kontaktbeschränkungen | Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus zwei Haushalten |
Außerschulische Bildung | Präsenzunterricht ohne Begrenzung nach Personen oder Inhalten, innen mit Test Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 5 Personen |
Kinder-/ Jugendarbeit | Gruppenangebote innen 10, außen 20 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test Ferienangebote und Ferienreisen mit Test |
Kultur | Veranstaltungen außen mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 250 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb außen ohne Personenbegrenzung, innen mit 20 Personen, Test, ohne Gesang / Blasinstrumente |
Sport | Kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen Freibäder für Sportausübung (keine Liegewiesen) mit Test Außen bis zu 500 Zuschauer mit Test, Sitzplan, ohne prozentuale Kapazitätsbegrenzung |
Freizeit | Öffnung kleinerer Außen-Einrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten mit Test Freibäder für Sportbetrieb mit Test Ausflugsfahrten mit Schiffen usw. mit den Außenbereichen und Test |
Erweiterter Einzelhandel | Wegfall click & meet, ohne Test, Reduzierung der Kundenbegrenzung auf 1 Person pro 20 qm |
Messen/ Märkte |
Messen und Ausstel-lungen mit Perso-nenbegrenzung und Hygienekonzept- |
Tagungen/ Kongresse |
– |
Private Veranstaltungen (ohne Partys) |
– |
Partys |
– |
Große Festveranstaltungen | – |
Gastronomie | Öffnung Außengastronomie mit Test und Platzpflicht Wegfall Umkreis-Verzehrverbot |
Tourismus | „Autarke“ Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) mit Test Öffnung von Hotels ohne Kapazitäts-begrenzung auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie; mit Test Busreisen mit Test und Kapazitätsbe-grenzung (60 Prozent), falls nicht ausschließlich Ge-impfte/Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen |
Stufe 2 bei einer Inzidenz von 50 bis 35,1:
Inzidenz 50 – 35,1 | |
Kontaktbeschränkungen | Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten; außerdem für zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten |
Außerschulische Bildung | Präsenzunterricht mit Test ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 10 Personen mit Test |
Kinder-/ Jugendarbeit | Gruppenangebote innen 20, außen 30 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test auch innen ohne Maske |
Kultur | Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmusternicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 20 Personen, Test, mit Gesang/Blasinstrumenten Museen usw. ohne Termin |
Sport | Außen Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung Innen (einschl. Fitnessstudios) kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung, Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test Außen bis zu 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, ohne Test, innen bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzordnung nach Schachbrettmuster jeweils mit Sitzplan |
Freizeit | Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Freizeitparks und Spielbanken mit Test und Personenbegrenzung wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen mit Test |
Erweiterter Einzelhandel | Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 qm |
Messen/ Märkte |
Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung, mit Test auch Kirmeselemente zulässig |
Tagungen/ Kongresse |
außen und innen bis zu 500 Teilnehmer mit Test |
Private Veranstaltungen (ohne Partys) |
außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste mit Test |
Partys |
– |
Große Festveranstaltungen | – |
Gastronomie | Außengastronomie ohne Test Öffnung von Innengastronomie mit Test und Platzpflicht Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test) |
Tourismus | volle gastronomische Versorgung für private Gäste |
Stufe 1 bei einer Inzidenz ab 35 und niedriger:
Inzidenz < 35 | |
Kontaktbeschränkungen | Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten; außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten |
Außerschulische Bildung | ohne Maske am festen Sitzplatz wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch innen ohne Test |
Kinder-/ Jugendarbeit | Gruppenangebote innen 30, außen 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung ohne Test |
Kultur | Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 30 bzw. 50 Personen, mit Test, mit Gesang / Blasinstrumentenab 1. September: Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept |
Sport | Außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test Außen über 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, innen bis zu 1.000 Zuschauer mit Test, max. 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Sitzplan, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: Innensport ohne Testab 1. September: Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept mit Test |
Freizeit | Freibäder ohne Test Bordelle usw. mit Test Clubs und Diskothe-ken mit Außenbe-reichen bis zu 100 Personen mit Testab 1. September: wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: Clubs und Diskotheken auch Innenbereich und ohne Personenbegrenzung mit Test und genehmigtem Konzept |
Erweiterter Einzelhandel | Wegfall Sonderregel für über 800 qm große Geschäfte |
Messen/ Märkte |
ab 1. September: auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen ohne Test |
Tagungen/ Kongresse |
außen und innen bis zu 1.000 Personen mit Test |
Private Veranstaltungen (ohne Partys) |
außen bis zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu 100 Gäste mit Test |
Partys |
außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste jeweils mit Test ohne Abstand |
Große Festveranstaltungen | ab 1. September: Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. bis zu 1.000 Besucher mit genehmigtem Konzept; wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: ohne Besucherbegrenzung |
Gastronomie | wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch Innengastronomie ohne Test |
Tourismus | Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz ≤ 35 kommen |
Gesundheitsminister Laumann: „Wir haben die dritte Welle gebrochen“
„Die sinkenden Inzidenzen zeigen: Wir haben die dritte Welle gebrochen“, meint Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Gleichzeitig seien mittlerweile fast 43 Prozent der Menschen in Nordrhein-Westfalen mindestens einmal geimpft. „Und es werden täglich mehr“, so Laumann. „All das verbunden mit Testungen erlaubt uns nun, nachhaltig Perspektiven zu eröffnen – und zwar für alle Bereiche unseres Lebens. Zunächst einmal ist das für uns alle eine große Erleichterung.“
Der Minister betont jedoch: „Die Pandemie ist nicht vorbei. Und auch wenn die Werte in einigen Kreisen und Städten schon unter dem Wert von 35 liegen, muss man sich immer vor Augen führen: Im letzten Jahr hatten wir im Sommer wochenlang landesweite Inzidenzwerte unter 10 und trotzdem deutliche Einschränkungen. Wir haben uns inzwischen oftmals an höhere Zahlen gewöhnt. Das ändert aber nichts daran, dass man auch heute noch bei einem Inzidenzwert von 35 eine Lage hat, auf die man sehr gut aufpassen muss.“
Kita-Betreuung kehrt zurück in den Regelbetrieb
Ab dem 7. Juni kehrt die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen landesweit in den Regelbetrieb zurück. Das teilt die Landesregierung ebenfalls mit.
Im Regelbetrieb seien die rechtlichen Regelungen des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) wieder uneingeschränkt gültig: Alle Kinder haben somit einen uneingeschränkten Betreuungsanspruch im vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang, pädagogische Konzepte können vollumfänglich umgesetzt werden.
Die verbindliche Gruppentrennung sei dann aufgehoben. Es gelten jedoch weiterhin die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen der Coronabetreuungsverordnung.
Der Schritt zurück zum Regelbetrieb wird weiter von einem umfangreichen Testangebot begleitet. Das freiwillige Testangebot für Kinder und Beschäftigte sowie Kindertagesbetreuungspersonen wird fortgesetzt. Allen Kindern und Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung sowie den Kindertagespflegepersonen werden landesseitig weiterhin pro Woche jeweils zwei Tests zur Verfügung gestellt. Ab dieser Woche erhalten die Einrichtungen und Kindertagespflegepersonen die kindgerechteren „Lolli“-Tests zur Eigenanwendung durch die Eltern.
Familienminister Joachim Stamp erklärt: „Die konstant positive Entwicklung des Pandemiegeschehens ermöglicht es uns, verantwortungsvoll weitere Öffnungsschritte vorzunehmen. Priorität haben für mich dabei die Chancen der Kinder. Das habe ich immer betont und das setzen wir jetzt um. Es ist notwendig und angemessen den Kindern ihren Alltag, ihre Kontakte und umfassende Bildung in der Kindertagesbetreuung wieder zu ermöglichen. Deshalb nimmt die Kindertagesbetreuung ab dem 7. Juni 2021 landesweit wieder den Regelbetrieb mit dem vollen Betreuungsumfang auf. Mein besonderer Dank gilt den Beschäftigten der Kindertagesbetreuung, die mit ihrem Engagement ermöglicht haben, dass wir die Einrichtungen für diejenigen, die dringend darauf angewiesen waren, immer offenhalten konnten.“
Das landesweite Infektionsgeschehen und dessen Auswirkungen auf die Kindertagesbetreuung wird weiterhin genau beobachtet, und auf Entwicklungen wird reagiert, wenn dies erforderlich ist. Dies kann auch eine erneute Einschränkung der Betreuungszeiten beinhalten.
Die Regelungen der Notbremse für Kinderbetreuungseinrichtungen gelten weiter, das heißt über einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen gilt ab dem übernächsten Tag die bedarfsorientierte Notbetreuung.
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