Düsseldorf. Das Land NRW hat die Coronaschutzverordnung um zwei Wochen verlängert. Die angepasste Fassung gilt nun bis zum 8. Juli.
Um zwei Wochen hat die nordrhein-westfälische Landesregierung die Corona-Regeln verlängert. Die aktualisierte Coronaschutzverordnung gilt nun bis zum 8. Juli. Im Wesentlichen bleiben die Regelungen unverändert, kleine Anpassungen hat das Land jedoch vorgenommen.
Bereits seit einer Woche gelten im Freien die Lockerungen bezüglich der Maskenpflicht. In geschlossenen Räume bleibt diese bestehen. In Räumlichkeiten mit ausreichender Belüftung oder Luftfilterung gibt es – bei fester Zuteilung von Steh- oder Sitzplätzen – für Bildungs-, Kultur-, Sport- und andere Veranstaltungen eine Ausnahme, sofern zudem weitere Schutzmaßnahmen unter anderem in Form von Nachweisen und Kontakterfassungen eingehalten werden. Mit der neuen Coronaschutzverordnung gilt diese Ausnahmeregelung nun auch in Bibliotheken und Hochschulbibliotheken.
Zu verpflichtenden Corona-Tests informiert das Land NRW: „Die bestehenden Testpflichten bleiben grundsätzlich bestehen, um die Öffnungsschritte abzusichern. Allerdings kann zusätzlich auch bei den auf Einzelpersonen begrenzten körpernahen Dienstleistungen, der Nutzung von Ausflugsschiffen etc. mit Einhaltung der Mindestabstände und Proben von Theatergruppen, Chören etc. im Freien künftig auf einen negativen Test verzichtet werden.“
Eine weitere Lockerung gibt für Freizeitparks und ähnliche Einrichtungen. Bei genehmigtem Hygienekonzept und der festgestellten „Inzidenzstufe 1“ können sich mehr Personen pro Quadratmeter in den Innenbereichen aufhalten.
Volksfeste, Sportfestivitäten, Kirmes und Co können bereits einige Tage früher stattfinden als bisher vorgesehen: Am dem 27. August sind derartige Veranstaltungen möglich. Die Voraussetzungen dafür bleiben gleich, unter anderem muss eine „Doppelinzidenzstufe 1“, also die derzeit niedrigste Inzidenzstufe sowohl in der Kommune als auch im Land NRW, vorliegen.
„Die Entwicklung des Infektionsgeschehens ist nach wie vor erfreulich, obwohl in unserem Land seit den letzten Änderungen der Coronaverordnungen schon wieder fast alles möglich ist“ so NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Wir müssen aber nach wie vor wachsam sein“. Laumann bezieht sich dabei auf die Delta-Variante und die Entwicklung in anderen Ländern, beide wolle man die nächsten zwei Wochen beobachten. Das solle dann als Grundlage für mögliche weitergehende Anpassungen dienen.
„Das entspricht unserem bewährten Weg, unser Land mit verantwortungsvollen Schritten in die Normalität zurückzuführen“, so Laumann.
Die Änderungen treten sind am heutigen Freitag, 25. Juni, in Kraft getreten. Die aktuelle Coronaschutzverordnung ist auf der Webseite des Landes NRW zu finden.
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