Fußball am Mittwochabend in Velbert: Sitze auf der Tribüne waren zum Teil abgedeckt. Ab Freitag sind wieder Großveranstaltungen mit weniger Einschränkungen möglich. Foto: Mathias Kehren

Kreis Mettmann. Ab Freitag gelten neue Corona-Regeln im Kreis Mettmann. Denn der Kreis fällt unter die Bestimmungen zur neuen Inzidenzstufe 0 des Landes.

NRW hat die Corona-Schutzverordnung neu geregelt und eine neue Inzidenzstufe 0 geschaffen. Diese neue Stufe gilt für Städte und Kreise, die bei der Corona-Inzidenz mindestens fünf Tage lang bei 10 oder darunter liegen. Das gilt für den Kreis Mettmann.

NRW-Gesundheitsminister spricht von einer „weitgehenden Rückkehr zur Normalität“. Das Land habe aber ein Sicherheitsnetz gespannt und können damit schnell reagieren, sollten die Inzidenzzahlen wieder steigen.

Ab diesen Freitag können – in Regionen der Inzidenzstufe 0 – wieder Volksfeste gefeiert und Diskotheken wieder geöffnet werden. Das war erst für den 27. August in Aussicht gestellt worden. Achtung: Aber alle Besucher brauchen einen Test, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind.

Maskenpflicht gilt nur noch in Bussen und Bahnen, beim Einkauf, in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen. „Erbringer körpernaher Dienstleistungen oder Servicekräfte in der Gastronomie müssen weiterhin eine Maske tragen oder über einen negativen Testnachweis verfügen“, erklärt das Land zu den Neuregelungen.

In der Gastronomie im Kreis Mettmann entfällt ab Freitag zudem die Pflicht, die Kontaktdaten zu sammeln.

Weitere Änderungen in der Inzidenzstufe 0:

  • Es gibt keine Kontaktbeschränkungen mehr.
  • Sport und Freozeitaktivitäten können ohne Einschränkungen ausgeübt werden.
  • Clubs und Diskotheken dürfen öffnen, Besucher brauchen einen negativen Test.
  • Im Einzelhandel fallen die Begrenzungen pro Quadratmeter weg.
  • Bei Partys oder privaten Veranstaltungen bis zu 50 Teilnehmenden sind keine Tests mehr erforderlich.
  • Große Festveranstaltungen sind mit Tests erlaubt.
  • Bei Kulturveranstaltungen ist erst für mehr als 5.000 Besucher Tests und ein Hygienekonzept erforderlich.
  • Für das Personal in der Gastronomie reichen Test (auch Selbsttest) oder Maske.
  • In Hotel müssen nur noch Gäste einen Test vorlegen, wenn sie aus einem Bereich kommen, in dem die Inzidenz über 10 liegt.

Aber auch in der Inzidenzstufe 0 gilt es, auf die Einzelheiten der neuen Regeln zu achten:

„Bei einer landesweiten Inzidenzstufe 0 sind auch Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützenfeste, Weinfeste und ähnliche Festveranstaltungen wieder möglich, sofern sämtliche teilnehmenden Personen über einen negativen Testnachweis verfügen.“ Das heißt alle Besucher, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, brauchen einen negativen Test.

Etwas anders ist es bei Fußballspielen, da muss ein negativer Test erst ab 5.000 Zuschauern vorhanden sein werden: „Auch Großveranstaltungen sind zulässig, ab 5.000 Zuschauerinnen und Zuschauern (inklusive immunisierte Personen) müssen aber alle nicht immunisierten Personen einen Negativtest haben“, heißt es in der aktuellen Mitteilung des Landes.

Speziell für die Bundesliga gilt: „Zudem ist die Zuschauerzahl auf höchstens 25.000 Personen, maximal aber 50 Prozent der Kapazität, beschränkt.“

Über die wichtigsten Regelungen informiert das Land NRW auf einer Sonderseite.