Aktuelle Corona-Regeln im Kreis Mettmann
Die Corona-Inzidenz im Kreis Mettmann liegt bei 61,6. Volkmann

Kreis Mettmann. Im Kreis Mettmann gelten ab heute wieder die Regelungen der sogenannten Inzidenzstufe 2. 


Ab dem heutigen Montag gilt im Kreis Mettmann die derzeit höchste Warnstufe der aktuellen Corona-Verordnung: die Inzidenzstufe 2 für einen „stabilen“ Wert von über 35.

Die dritte Corona-Stufe hatte die Landesregierung ausgesetzt – vorläufig bis zum 19. August. Die Inzidenz im Kreis Mettmann ist zwar im Vergleich zum Vortag leicht um 0,2 Punkte gesunken, liegt jedoch mit 61,6 deutlich über jenen Grenze, die in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich für die dritte Warnstufe gilt.

In den vergangenen 24 Stunden habe das Landeszentrum NRW für den Kreis Mettmann 26 Neuinfektionen registriert, als aktuell infiziert gelten geschätzt und gerundet 620 Bürgerinnen und Bürger. Die Zahl der Neuinfektionen innerhalb einer Woche liegt laut Robert-Koch-Institut bei 299. Todesfälle hat das LZG seit 1. Juli bis heute für den Kreis Mettmann zwei erfasst.

Neue alte Corona-Regelungen gelten

Mit Inkrafttreten der Inzidenzstufe 2 gibt es nun einige Verschärfungen. Die Kreisverwaltung hatte darauf bereits am Freitag hingewiesen und wie folgt einige wesentliche Regelungen zusammengefasst:

 “Im öffentlichen Raum dürfen sich beliebig viele Menschen aus bis zu drei Haushalten treffen. Außerdem dürfen sich bis zu zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen. Für Geimpfte und Genesene gelten keine Kontaktbeschränkungen.”

Private Veranstaltungen im Freien seien mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich.

Im Einzelhandel reduziere sich die Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10qm.

“Die Außengastronomie ist weiterhin ohne Testnachweise erlaubt”, so die Kreisverwaltung. “Die Innengastronomie darf geöffnet werden, wenn negative Testnachweise vorliegen und eine Platzpflicht gegeben ist.”

Weiterhin heißt es: Außen sei kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung erlaubt. Kontaktsport sei mit bis zu 25 Personen mit Negativtestnachweis und Rückverfolgung erlaubt. Innen sei kontaktfreier Sport mit Mindestabstand ohne Personenbegrenzung möglich. Kontaktsport sei mit bis zu 12 Personen erlaubt. Hochintensives Ausdauertraining (HIIT, Indoor-Cycling etc.) sei hingegen nicht erlaubt.

“Die Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit negativen Testnachweisen und Personenbegrenzung ist erlaubt.”

Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos seien mit bis zu 500 Personen möglich, sofern ein Sitzplan, ein negativer Testnachweis sowie die Einhaltung des Mindestabstands oder eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen.

Unabhängig von diesen Regelungen werde das Land Nordrhein-Westfalen in Kürze eine neue Coronaschutzverordnung erlassen, die die Ergebnisse des Bund-Länder-Treffen berücksichtigt, so die Kreisverwaltung.

Alle geltenden Regeln kann man hier nachlesen: www.mags.nrw.