Das Gebäude der ehemaligen Carl-Fuhlrott-Realschule. Foto: Volkmann
Das Gebäude der ehemaligen Carl-Fuhlrott-Realschule. Foto: Volkmann

Mettmann. Es wird keinen Ratsbürgerentscheid zum Erhalt der Carl-Fuhlrott-Realschule geben. Darauf weist die städtische Verwaltung hin.

In der Ratssondersitzung am Donnerstagabend (9. September 2021) in der Aula des Heinrich-Heine-Gymnasiums hätten zwei Drittel der gesetzlichen Mitglieder des Rates dafür stimmen müssen.

In geheimer Abstimmung hatten sich 25 Ratsmitglieder für einen Ratsbürgerentscheid und 24 dagegen ausgesprochen. 40-Ja-Stimmen wären für einen Ratsbürgerentscheid notwendig gewesen. Die CDU Mettmann hatte sich zu ihrer Entscheidung bereits geäußert.

„Wenn wir heute eine Entscheidung treffen, sollte sie auch von allen mitgetragen werden“, hatte Bürgermeisterin Sandra Pietschmann vor der Abstimmung an die Politik und die Bürgerinnen und Bürger appelliert. Sowohl Bürgermeisterin Pietschmann als auch die Fraktionen erklärten, wie sie abstimmen werden und begründeten es auch.

Für eine geheime Abstimmung hatte sich der Rat ausgesprochen, weil im Vorfeld der Ratssondersitzung in vielen hitzig geführten Auseinandersetzungen versucht worden sei, Politiker massiv unter Druck zu setzen. Deshalb seien sogar einige Ratsmitglieder aus Angst vor Repressalien gar nicht erst zur Sitzung erschienen. Diese Art der Bedrohung wurde aufs Schärfste verurteilt. So etwas sei unerträglich und dürfe nicht toleriert werden, hieß es.

Im November des vergangenen Jahres hatte der Rat nach einer jahrelangen politischen Diskussion zur künftigen Mettmanner Schullandschaft und einer verbindlichen Elternbefragung die Gründung einer Gesamtschule beschlossen. Mit diesem Beschluss wurde auch festgelegt, dass die Carl-Fuhlrott-Realschule ab dem Schuljahr 2021/22 sukzessive ausläuft.

Daraufhin hatte sich eine Bürgerinitiative zum Erhalt der Realschule formiert, die mehr als 3500 Unterschriften für ein Bürgerbegehren zum Erhalt der Realschule sammelte. Die Mehrheit des Rates hat das Bürgerbegehren für den Erhalt der Realschule für unzulässig erklärt, weil bei der Kostendarstellung wichtige Informationen auf den Unterschriftenlisten zum Bürgerbegehren nicht aufgeführt waren. Daraufhin hatten zwei Fraktionen eine Ratssondersitzung mit dem Tagesordnungspunkt „Entscheidung über die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids zum Erhalt der Realschule“ beantragt.