Polizeieinsatz im Stadtgebiet. Foto: Volkmann/symbolbild
Polizeieinsatz im Stadtgebiet. Foto: Volkmann/symbolbild

Wuppertal. Seit 9 Uhr sind 90 Polizeibeamte in mehreren Städten in Nordrhein-Westfalen im Einsatz, um Durchsuchungsbeschlüsse zu vollstrecken. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal führt ein Verfahren wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges. Konkret sollen nicht durchgeführte Corona-Tests abgerechnet worden sein – auch in einem Testzentrum in Velbert.


Die Staatsanwaltschaft Wuppertal führt nach eigenen Angaben bereits seit September des vergangenen Jahres Ermittlungen gegen insgesamt neun Beschuldigte im Alter von 22 bis 57 Jahren. Es bestehe der Anfangsverdacht des gewerbsmäßigen Betruges.

„Die Beschuldigten sollen als Verantwortliche von drei Unternehmen mit Sitzen in Wuppertal und Remscheid insgesamt 14 Testzentren in Remscheid, Essen, Oberhausen, Velbert und Herne betrieben und gegenüber Kassenärztlichen Vereinigungen tatsächlich nicht durchgeführte Tests abgerechnet haben“, erklärt Wuppertals Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert.

Mit ihren Ermittlungen begonnen hatte die Behörde, als mehrere Bürger meldeten, sie hätten Mitteilungen über Testergebnisse erhalten, obwohl die sich zuvor gar nicht testen ließen. Die Staatsanwaltschaft erwirkte Durchsuchungsbeschlüsse gegen die Wohnsitze der Beschuldigten in Wuppertal, Remscheid, Mühlheim an der Ruhr, Langen und Essen, die Geschäftssitze der beteiligten Unternehmen sowie die von diesen betriebenen Testzentren.

Das Amtsgericht Wuppertal erließ laut Staatsanwaltschaft Durchsuchungsbeschlüsse gegen
zwei weitere Unternehmen mit Sitzen in Köln und Königsbrunn, die als Dienstleister von den Beschuldigten genutzt worden sein sollen. „Gegen die Verantwortlichen dieser beiden Unternehmen besteht kein Tatverdacht“, so Oberstaatsanwalt Baumert in seiner Erklärung.

Die Einsatzkräfte sind bereits aktiv: Seit 9 Uhr vollstrecken insgesamt 90 Beamte der Kriminalpolizei Wuppertal und auswärtiger Dienststellen die Durchsuchungsbefehle.

Für den Fall einer späteren Verurteilung sieht das Gesetz Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren pro Tat vor, teilt die Staatsanwaltschaft mit. Die Ermittlungen dauern an.