Velbert. Aus den Grabeland-Flächen an der Hohenbruchstraße im Siepen in Neviges werden keine Kleingärten. Das Planungsrecht steht dem entgegen.
Im Siepen verpachtet die Stadt Velbert mehrere Flächen als sogenanntes Grabeland. Das ist streng geregelt: Die Flächen dürfen ausschließlich „hobbygärtnerisch“ genutzt werden, also für den Anbau von Pflanzen oder etwa Hochbeeten. Die Flächen sind nach dem Bundeskleingartengesetz eben keine „Kleingärten“ im Sinne der rechtlichen Definitionen. Gartenhäuser oder Lauben dürfen darauf eigentlich nicht gebaut werden und auch bei Umwandlung in „Gärten“ nur unter bestimmten Voraussetzungen.
An der Hohenbruchstraße in Neviges gibt es einige wenige Grabeland-Grundstücke – schon seit vielen Jahren. Die sollten legalisiert werden, zur Freude der Pächter. Nun kommt es allerdings anders. Super-Tipp-Leser Gerald Domke hat sich an die Redaktion gewandt, um seinem Ärger Luft zu machen. Ihm – und auch den übrigen Mietern – sei gekündigt worden. Zunächst mündlich und zum Ende des Jahres, wie Domke erklärt. Am Montagmorgen hatte er die unliebsame Information erhalten. „Die Stadt Velbert hatte mir noch Anfang dieses Jahres bestätigt, dass an dieser Stelle die Gärten bestehen bleiben“, ärgert sich Domke nun. Es sei lediglich um eine Rettungswagenzufahrt gegangen, die Domke sogar in Eigenregie hatte errichten wollen. Auch Anschlüsse für Strom und Wasser wären drin gewesen. „Nun wird man trotz aller Zusagen rausgeschmissen“, so Hobbygärtner Domke.
Dass aus dem Vorhaben nichts wird, hat die Stadt Velbert auf Nachfrage der Redaktion inzwischen bestätigt: Es gebe keine Möglichkeit, die Flächen „planungsrechtlich zu legalisieren“. Die Flächen müssten als Grabeland aufgegeben werden und sollen im Nachgang „eine städtische Grünfläche“ werden.
Grundsätzlich ist die Legalisierung des Grabelandes zwar weiterhin ein Ziel der Stadt Velbert, ausgerechnet an der Hohenbruchstraße ist genau das aber nicht möglich – „nach intensiver Prüfung“, wie die Verwaltung mitteilt. Auf den übrigen städtischen Grabelandflächen wird die Legalisierung für die kleingärtnerische Nutzung oder Nutzung als private Gärten hingegen möglich sein, die fünf Parzellen im Siepen stellen eine Ausnahme dar.
Zu den Gründen kommentiert die Stadt Velbert: „Zur planungsrechtlichen Sicherung der Grabelandflächen an der Hohenbruchstraße für eine Nutzung als private Gärten müsste der gültige Bebauungsplan (hier Nr. 144 – Schanzenweg -) geändert werden, der hier öffentliche Straßenverkehrsfläche festsetzt. Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die Fläche allerdings als Waldfläche dar, so dass der Bebauungsplan nicht aus dem FNP entwickelt werden kann. Es müsste daher auch der FNP geändert werden.“ Einerseits seien der Aufwand für eine Änderung der Festsetzung für eine verhältnismäßig kleine Fläche mit fünf Pächtern sehr groß und die Notwendigkeit der Planänderungen schwer zu begründen, andererseits sei das Ergebnis der Planverfahren nicht sicher.
Was auf der Fläche stattdessen entsteht? „Das Planungsziel ‚Wald‘ aus dem FNP bleibt bestehen, so dass die kleine Fläche, auf der auch schon ein Baumbestand vorhanden ist, sich als Waldfläche entwickeln kann“, erklärt die Stadtverwaltung.
Die Politik sei in einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität über den Sachstand bereits unterrichtet worden, so die Stadt. „Die Pächter der fünf Grabelandflächen an der Hohenbruchstraße wurden vorab mündlich über den Sachstand und den Umstand, dass sie bis Oktober 2023 ihre Flächen räumen müssen, informiert“, hieß es. Einer der Pächter habe im vergangenen Jahr einen für ein Jahr befristeten Pachtvertrag geschlossen. Dieser ende automatisch im kommenden Herbst.
„Die übrigen Pachtverträge werden zum Herbst 2023 gekündigt“, so die Stadt Velbert. An anderen Standorten von städtischem Grabeland freiwerdende Flächen will man den derzeitigen Pächtern an der Hohenbruchstraße anbieten.
Die fünf grünen Oasen nahe des Fußballplatzes gibt es bereits seit etwa 25 Jahren, schätzt Gerald Domke. Er selbst hat die Fläche von seinem Vater übernommen.
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