Die Wülfrather Stadtverwaltung informiert. Foto: André Volkmann
Die Wülfrather Stadtverwaltung informiert. Foto: André Volkmann

Wülfrath. Die Stadtverwaltung Wülfrath sucht weiterhin für die Besetzung des Schiedsamtes ab 1. April eine Schiedsperson und eine stellvertretende Schiedsperson.


Vor dem Schiedsamt werden Klärungen in vor- und außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten her-beigeführt. Es werden z. B. Streitigkeiten, oft wegen nachbarrechtlicher Belange wie Überwuchs oder Lärm, aber auch wegen Beleidigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung oder Körperverletzung, geklärt. Bewerber für die Wahl zur Schiedsperson müssen zwischen 30 und 70 Jahren alt sein und in Wülfrath wohnen.

Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann nicht sein: wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Die Schiedsperson und die stellvertretende Schiedsperson werden vom Rat der Stadt für eine Dauer von fünf Jahren gewählt. Es wird jährlich eine Aufwandsentschädigung von 650 bzw. 325 Euro für die stellvertretende Schiedsperson gewährt.

Interessierte an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit können sich gerne vorab bei der Stadtverwaltung informieren und ggf. eine kurze Bewerbung mit Lebenslauf bis Freitag, 16. Februar, an die Stadtverwaltung Wülfrath, Andrea Pabst, Am Rathaus 1, 42489 Wülfrath schicken, die Unterlagen persönlich im Rathaus im Erdgeschoss, Zimmer 01.03, einreichen oder per E-Mail an a.pabst@stadt.wuelfrath.de senden.

Eine persönliche Vorstellung der Bewerber ist in der Ratssitzung am 19. März 2024 vorgesehen. Telefonische Rückfragen sind unter der Telefonnummer 18-235 möglich.