Koffer stehen bereit. Foto: VZ NRW/adpic
Koffer stehen bereit. Foto: VZ NRW/adpic

Velbert. Die Insolvenz eines der größten Reiseanbieter Deutschlands hat direkte Auswirkungen auf zehntausende Reisende.


Auch in Velbert machen sich Menschen Sorgen, ob sie ihren gebuchten Urlaub antreten können oder, falls sie schon verreist sind, wie sie nun zurückkommen. Schon seit Dienstag werden Reisen abgesagt oder finden nur noch teilweise statt. Die Insolvenz betrifft alle Leistungen der FTI Touristik, also auch dort gebuchte Mietwagen oder Camper. Die Hotline und die Internetseite des Anbieters waren gestern bereits überlastet. Die Verbraucherzentrale NRW hat für Betroffene aktuelle Informationen auf ihrer Internetseite zusammengestellt und bietet auch persönliche Beratung an. „Die erfreuliche Nachricht: Pauschalreisen sind immerhin gut abgesichert“, sagt Sabine Klischat-Tilly, Verbraucherberaterin der Beratungsstelle in Velbert

Zur insolventen FTI Touristik gehören laut Klischat-Tilly die Marken „FTI“, „5vorFlug“, „BigXtra Touristik“, „DriveFTI“ und „Cars und Camper“. Auswirkung hat die Ankündigung auf alle direkt bei diesen Marken gebuchten Leistungen.

„Nicht betroffen sind Leistungen, die von FTI an Drittanbieter wie TUI, Alltours, DERTOUR oder Vtours vermittelt wurden. Reisen von FTI und seinen Marken konnten auch über gängige Reisebüros und Online-Buchungsplattformen wie Check24 oder ab-in-den-Urlaub gebucht werden“.

Bei Unklarheiten sollten Betroffene in ihre Buchungsunterlagen schauen, rät die Expertin. Dort sei ist der Reiseveranstalter meist schnell zu finden. Im Zweifelsfall könne man sich direkt an den Reisevermittler wenden.

Wie sind Pauschalreisen abgesichert?

Pauschalreisen sind nach der Pleite von Thomas Cook 2019 für große Reiseanbieter verpflichtend über den „Deutsche Reisesicherungsfonds“ (DRSF) abzusichern.

„Eine Pauschalreise liegt vor, wenn mindestens zwei Arten von Reiseleistungen für ein und denselben Urlaub zusammen gebucht werden“, so Klischat-Tilly. „Unter diesen Schutz fallen insbesondere Flug- und Hotelpakete. Vermieden werden soll durch den Sicherungsfonds, dass Reisende ohne Hotelzimmer und ohne Rückflug am Urlaubsort festsitzen. FTI gab bekannt, dass bereits angetretene Pauschalreisen in Zusammenarbeit mit dem DRSF wie geplant zu Ende geführt werden können oder, falls das nicht möglich ist, eine Rückreise organisiert wird“.

Davon betroffene Kunden werden laut FTI direkt kontaktiert. Auch bei einer für die Zukunft gebuchten Pauschalreise seien Reisende durch den DRSF abgesichert, so die Expertin. „FTI wird laut Ankündigung alle zukünftigen Reisen stornieren, die Rückerstattung läuft über den DRSF, der die Kundinnen und Kunden kontaktiert, sobald er vom Reiseanbieter die erforderlichen Daten erhalten hat. Ob sie unter den Schutz fallen, erkennen Betroffene auch daran, dass der Buchung ein sogenannter „Sicherungsschein“ des DRSF beilag.“

Was gilt bei Einzelbuchungen?

Wer Übernachtungen, einen Flug oder Leihwagen einzeln bei FTI gebucht habe, falle nicht unter den Schutz des Deutschen Reisesicherungsfonds, so der Hinweis der Verbraucherschützerin.

„Allerdings versucht das Unternehmen laut eigener Mitteilung, auch hier eine Lösung zu finden, damit bereits angetretene Reisen möglichst wie geplant komplett absolviert werden können. Das Unternehmen will die Betroffenen direkt kontaktieren. Wer eine in der Zukunft liegende Einzelleistung gebucht und bezahlt hat, sollte versuchen, die Zahlung über seinen Zahlungsdienstleister zurückzufordern. „, erklärt Sabine Klischat-Tilly. Das kann der Anbieter der Kreditkarte sein, aber auch ein Dienstleister wie Paypal.

Forderungen aus Einzelbuchungen könnten ansonsten nur im regulären Insolvenzverfahren geltend gemacht werden, so Sabine Klischat-Tilly. „Vermutlich ist in solchen Fällen jedoch wenn überhaupt nur mit einer niedrigen Teilerstattung zu rechnen. Angemeldet werden die Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter des Unternehmens.“

Mehr zur Insolvenz der FTI Touristik GmbH gibt es hier:
www.verbraucherzentrale.nrw.