Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. Foto: pixabay/symbolbild
Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. Foto: pixabay/symbolbild

Wülfrath/Wuppertal. Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft hat gegen einen 53-Jährigen aus Wülfrath und zwei Männer aus Wuppertal (30 und 53 Jahre alt) Anklage erhoben. Vorgeworfen wird den Wuppertalern ein Erpressungsversuch zu Lasten der Familie des Ex-Rennfahrers Michael Schumacher. Der Wülfrath soll hierzu Beihilfe geleistet habe.


„Die Ermittlungen in dem Fall eines Erpressungsversuchs zum Nachteil der Familie des ehemaligen Rennfahrers Michael Schumacher sind abgeschlossen“, teilt die Staatsanwaltschaft. Angeklagt werden nun zwei Männer aus Wuppertal im Alter von 30 und 53 Jahren alt und ein einen Mann aus Wülfrath im Alter von 53 Jahren.

Dem Wülfrather wirft die Staatsanwaltschaft vor, als Sicherheitskraft in den Diensten der Familie Schumacher gestanden und spätestens bei seinem Ausscheiden aus diesen Diensten im März 2021 Dateien unerlaubt kopiert oder sich Datenträger mit illegalen Datensätzen verschafft zu haben. Zwischen Oktober 2022 und Mai 2024
soll er diese Datenträger dann an den 53-Jährigen Wuppertaler für einen fünfstelligen Geldbetrag verkauft haben. Konkret geht es um zwei Festplatten und vier USB-Sticks, darauf sollen sich unter anderen Videos und Fotodateien befunden haben, die Aufnahmen des im Jahre 2013 verunglückten Rennfahrers Michael Schumacher beinhalten. Die Aufnahmen seien vor als auch nach dem Unfall gefertigt worden.

„Am 3. Juni und in den Tagen danach soll der 53 Jahre alte Wuppertaler mehrfach bei einer Mitarbeiterin der Familie Schumacher angerufen und 15 Millionen Euro gefordert haben“, teilt der Wuppertaler Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert. Der 53-Jährige soll angedroht haben, die Daten im „Darknet“ zu veröffentlichen. Eine Probe des Materials soll der Angeschuldigte per Email übersandt haben.

„Der 53 Jahre alte Wuppertaler soll daraufhin seinen 30 Jahre alten Sohn eingeweiht und beauftragt haben, eine technisch nicht rückverfolgbare Emailadresse zu besorgen“, so Baumert. „Mittels der über den Sohn beschafften Emailadresse sollen in der Folgezeit Bilder und weitere Dateien an die Familie Schumacher übermittelt worden sein“.

Die Familie Schumacher hatte zuvor bereits eine Strafanzeige in der Schweiz erstattet. Den dortigen Strafverfolgern sei gelungen, die bei den Anrufen verwendete Rufnummer zu ermitteln. Die Spur führte nach Kassel, woraufhin letztlich über das Hessische Landeskriminalamt weitere Ermittlungen stattfanden. „Da die Ermittlungen einen Tatverdacht gegen die beiden Tatverdächtigen aus Wuppertal begründeten wurde das Verfahren am 18. Juni von hier aus übernommen“, hieß es seitens der Wuppertaler Behörde. Am Folgetag erwirkte die Staatsanwaltschaft Wuppertal Haftbefehle gegen die Wuppertaler Tatverdächtigen, die noch am 19. Juni durch Einsatzkräfte der Polizei vollstreckt wurden. Erst die Angaben gegenüber einer Haftrichterin durch den 53-Jährige habe dann zu der angeblichen Quelle des für die Tat verwendeten Materials geführt. Die Ermittlungen dehnten sich auf den 53 Jahre alten Wülfrather aus.

Bei Durchsuchungen in Wuppertal im Juli fanden Beamte laut Staatsanwaltschaft Datenträger, was den Verdacht letztlich erhärtete.

Rechtlich wird dem älteren der Wuppertaler Tatverdächtigen eine versuchte Erpressung im besonders schweren Fall zur Last gelegt, die für den Fall einer Verurteilung mit Freiheitsstrafe zwischen einem und 15 Jahren bestraft wird, wobei die Strafe wegen der lediglich versuchten Tat gemildert werden kann. Seinem 30 Jahre alten Sohn wird eine
Beihilfe zu dieser Tat vorgeworfen. Gegen den Wülfrather Tatverdächtigen ist neben dem Tatvorwurf der Beihilfe zur versuchten Erpressung Anklage wegen eines Verstoßes gegen § 201 a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen) erhoben worden. Für den Fall einer Verurteilung droht ihm daher eine empfindliche Freiheitsstrafe.

Mit der Anklage ist neben der Eröffnung des Hauptverfahrens auch die Anordnung der Haftfortdauer gegen die beiden älteren Angeschuldigten beantragt worden.