Corona-Lage in Europa: Welche Länder als Risikogebiete eingestuft werden, kann sich kurzfristig ändern. Foto: pixabay
Corona-Lage in Europa: Welche Länder als Risikogebiete eingestuft werden, kann sich kurzfristig ändern. Foto: pixabay

Velbert. Die Zahl der Corona-Infektionen verändert sich täglich, nicht nur in Deutschland, sondern quer durch Europa. Damit einher gehen die Einstufungen europäischer Regionen seitens der Bundesregierung als Risikogebiete. Die Verbraucherzentrale NRW hält Tipps für Reisende parat.


Seit dem 14. August warnt das Auswärtige Amt nun auch wieder vor Reisen nach Spanien, inklusive der Urlaubsinsel Mallorca. Was bedeutet das konkret für die Verbraucherinnen und Verbraucher, die gerade dort ihre Ferien verbringen? Und was für diejenigen, die eine Reise in ein bislang als sicher geltendes Reiseland wie Spanien geplant haben? Beate Wagner, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, hat Antworten:

Müssen Urlauber direkt abreisen, die zurzeit in einer zum Risikogebiet erklärten Region Ferien machen?
Nein, zu einer sofortigen Abreise ist niemand verpflichtet. Pauschalreisende haben aber das Recht, den Reisevertrag zu kündigen, wenn ein sogenannter Reisemangel die vorgesehene Reise erheblich beeinträchtigt. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn aufgrund von Corona am Urlaubsort während der gesamten Reisezeit eine Quarantäne einzuhalten wäre. Gehört auch die Beförderung zur gebuchten Pauschalreise dazu, muss der Reiseveranstalter nach einer Kündigung unverzüglich für die Rückreise der Urlauber sorgen.
Individualreisende müssten sich dagegen selber und auf eigene Kosten um ihre vorzeitige Rückreise kümmern. Allerdings müssen sie nicht abreisen, sondern können auch den ursprünglich gebuchten Rückflug nutzen. Es könnte jedoch sein, dass Airlines aufgrund der Pandemie-Lage Flüge streichen. Die Reisenden sollten also frühzeitig prüfen, ob der gebuchte Rückflug weiterhin wie geplant angeboten wird.
Was müssen Urlauber nach ihrer Rückkehr aus dem Risikogebiet beachten?
Die Einstufung als Risikogebiet bedeutet, dass die Urlauber nach der Rückkehr nach Deutschland dazu verpflichtet sind, einen Corona-Test zu machen. Der Test ist kostenlos. Bis das Ergebnis vorliegt, müssen sich die Reisenden in Quarantäne begeben. Wer ein negatives Ergebnis aus einem Test am Urlaubsort vorweisen kann, das nicht älter als 48 Stunden ist, muss sich in Deutschland nicht erneut testen lassen.
Welche Möglichkeiten haben Verbraucher, wenn sie bereits eine Reise in ein Risikogebiet gebucht haben?
Die Reisewarnung ist ein starkes Argument dafür, dass Verbraucher, die eine Pauschalreise gebucht haben, kostenfrei von der Reise zurücktreten können. Letztlich kommt es aber auf den Einzelfall an.
Aufgrund der Covid-19-Lage kann es zu massiven Einschränkungen am Urlaubsort kommen und damit zu einer erheblichen Beeinträchtigung der geplanten Reise. Es ist ebenfalls möglich, dass der gesamte Urlaub von Seiten des Reiseveranstalters abgesagt wird. In diesem Fall können die Urlauber verlangen, dass der Reisepreis vollständig vom Veranstalter erstattet wird. Eine Umbuchung der Reise oder ein Gutschein muss dagegen nicht akzeptiert werden.
Pauschalurlauber, deren Reisezeit noch in der Zukunft liegt und die keinesfalls mehr reisen wollen, sollten abwägen. Wenn sie mit einer Stornierung warten, könnten sich die Stornoentgelte erhöhen, sollte sich bis zum Reisezeitpunkt die Corona-Situation am Reiseziel wieder entspannen. Bei früherer Stornierung gehen die Verbraucher andererseits das Risiko ein, dass die Reisewarnung zum geplanten Urlaubsstart noch besteht und sie deshalb zur kostenlosen Stornierung berechtigt wären. Dann müssten schon gezahlte Stornoentgelte vom Reiseveranstalter wieder zurückverlangt werden. Da die Rechtslage hierzu noch nicht eindeutig geklärt ist, kann es hierüber zum Streit kommen.
Der Tipp der Verbraucherschützer: Reisende sollten zumindest über die Zeitspanne mit einer Rücktrittserklärung abwarten, in der sich die Stornokosten nicht erhöhen.
Welches Risiko gehen Verbraucher ein, wenn sie jetzt eine Reise in ein Risikogebiet buchen?
Wer jetzt davon ausgeht, dass sich die Lage im Herbst wieder beruhigt hat und eine Reise – zum Beispiel nach Spanien – trotz der Reisewarnung bucht, nimmt das Risiko bewusst in Kauf. Ob in einem solchen Fall eine kostenlose Stornierung der Reise dann später noch möglich ist, ist rechtlich unklar.
Weitere Informationen zu akuten Verbraucherthemen bietet die Velberter Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW telefonisch: 02051 80 90 181 oder per E-Mail: velbert@verbraucherzentrale.nrw. Auch Vor-Ort-Beratungen sind nach Terminvereinbarung wieder möglich. Infos unter www.verbraucherzentrale.nrw/beratung-vor-ort.