Seit 2018 ist das erste Stück der A44 freigegeben. Bisher endet der Ausbau allerdings bei Heiligenhaus. Foto: Mathias Kehren
Seit 2018 ist das erste Stück der A44 freigegeben. Bisher endet der Ausbau allerdings bei Heiligenhaus. Foto: Mathias Kehren

Heiligenhaus/Ratingen/Leipzig. Am Mittwoch haben sich das Land NRW und Grundstückseigner vor dem Bundesverwaltungsgericht zum Lückenschluss der A44 geeinigt und den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt. Der FDP-Landtagsabgeordnete für den Kreis Mettmann, Dirk Wedel, begrüßt die Beendigung des Verfahrens und somit den Weiterbau der Autobahn A44 zwischen Heiligenhaus und Ratingen.


„Diese Entscheidung ist ein bedeutender Schritt nach vorne – sowohl für unsere Städte im Kreis Mettmann als auch für die Wirtschaft vor Ort“, erklärt der Landtagsabgeordnete Wedel. Der geplante Lückenschluss bringt zahlreiche Vorteile mit sich: „Neben verkürzten Reisezeiten stellt er eine zentrale wirtschaftliche Verbindung zwischen den Regionen dar. Besonders die Bürgerinnen und Bürger profitieren von der viereinhalb Kilometer langen Autobahnstrecke. Der Durchgangsverkehr wird aus den Innenstädten verlagert, was nicht nur die Verkehrssicherheit verbessert, sondern auch die Lebensqualität der Anwohner steigert“, so Wedel.

Auch für die Unternehmen in der Region bringt der Lückenschluss erhebliche Vorteile. „Die aktuellen Umwege belasten die Unternehmen durch höhere Logistikkosten enorm“, so Wedel weiter. „Der nun beschleunigt zu bauende Lückenschluss verkürzt Wege deutlich und verbindet die Wirtschaftsstandorte im nördlichen Kreis Mettmann mit dem Rheinland und dem Düsseldorfer Flughafen“, betont Wedel, kommunalpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW. „Der Lückenschluss der A44 ist nicht nur eine sinnvolle Investition in unsere Infrastruktur, sondern auch ein wichtiger Impuls für die regionale Wirtschaftsentwicklung.“

Der Lückenschluss der A44 ist ein Symbol für schleppende Planungs- und Umsetzungsphasen bei deutschen Infrastrukturprojekten. Bereits seit 50 Jahren wird an diesem Abschnitt geplant. Die nun erledigte Klage hatte sich gegen den Änderungsplanfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf vom 3. November 2023 gerichtet.