Monheim am Rhein. Am Dienstag, 21. Januar, soll ein siebenjähriges Mädchen von einem Unbekannten angesprochen worden sein. Die Polizei hat Ermittlungen eingeleitet und sucht explizit nach einer Zeugin, die vor Ort eingeschritten sein soll.
Die Siebenjährige gab an, nach Schulschluss gegen 14.45 Uhr nach Hause gegangen zu sein, als sich ihr an der Ecke Steinstraße und Jahnstraße auf Höhe des dortigen Sportplatzes ein Mann von hinten genähert habe. „Ferner soll der Mann das Mädchen zum Stehenbleiben aufgefordert und sie anschließend am Handgelenk gepackt haben“, hieß es. Das Mädchen schilderte der Polizei, dass Frau verbal eingeschritten sein soll, woraufhin der Mann das Mädchen losließ und davonging.
Am Abend berichtete das Mädchen seiner Mutter von dem Vorfall, die dann wiederum die Polizei informierte. Das Mädchen konnte den Mann wie folgt beschreiben:
- dunkle Hautfarbe
- 30 bis 40 Jahre alt
- etwa 1,80 Meter groß
- graue Kleidung, trug eine Jogginghose
Die Polizei hat im Rahmen ihrer Schulwegsicherung den Bereich verstärkt in den Fokus genommen, konnte dort jedoch keine Verdächtigen antreffen.
Zur weiteren Klärung des Sachverhaltes ist die Polizei nun auf der Suche nach der Frau, die den Vorfall beobachtet haben soll. Diese soll etwa 1,65 Meter groß und zwischen 40 und 50 Jahre alt gewesen sein sowie braune oder blonde Haare gehabt haben.
Diese und weitere Zeuginnen oder Zeugen, die durch ihre Hinweise etwas zur Klärung des Vorfalls beitragen können, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 02173 9594-6350 mit der Polizei in Monheim am Rhein in Verbindung zu setzen.
Immer wieder erreichen die Polizei Berichte über verdächtiges Ansprechen von Kindern. „Das bloße Ansprechen eines Kindes durch einen Erwachsenen stellt für sich alleine noch keine Straftat dar“, so die Polizei. „Auch das Anbieten von Süßigkeiten oder Ähnlichem muss keine Vorbereitungshandlung für eine strafbare Handlung sein. Es könnte sich auch um eine unbedachte aber unkluge Geste eines Erwachsenen handeln. Bei den Betroffenen kann dies jedoch zu Besorgnis und Unsicherheit führen.“
Es passiere dann, dass sich in diesem Kontext harmlose Situationen verselbstständigen und eine komplette Elternschaft in Aufruhr bringen. „Hierdurch werden nicht nur die Eltern, sondern auch die Kinder verunsichert“, so die Polizei. Die Polizei nimmt Berichte über derartige Vorfälle ernst und erhöht in den betroffenen Bereichen ihre Präsenz – sowohl durch uniformierte, aber auch durch zivile Kräfte. Zudem werden umfangreiche Ermittlungen eingeleitet.
Die Polizei rät: „Bitte sprechen Sie frühzeitig die Polizei oder die Schule bzw. die KiTa an, wenn Sie sich Sorgen machen. Wenden Sie sich bitte nicht per WhatsApp, Facebook usw. an andere Eltern. Dies ist meist nicht hilfreich, sondern bewirkt eine unkontrollierbare Dynamik. Überlassen Sie die Information der Schul- bzw. KiTa-Leitung oder der Polizei. Sofern die Polizei von einer Gefahr ausgeht, wird sie über die offiziellen Kanäle warnen.“
Man solle möglichst Ruhe bewahren und dem Kind vermitteln, dass es in Sicherheit ist. „Lassen Sie Ihr Kind mit eigenen Worten berichten und legen Sie ihm keine Antworten in den Mund“, so ein Rat der Polizei. In Akutfälle sollen man die 110 wählen, allerdings auch einige Stunden zurückliegende Vorfälle bei der örtlichen Behörde melden.