Kreis Mettmann. Erneut haben Kriminelle in zwei Städten im Kreis Mettmann mit sogenannten Schockanrufen ältere Menschen um Geld und Wertsachen gebracht. Die Polizei warnt vor derartigen Tricks.
In den vergangenen Wochen kam es im Kreisgebiet mehrfach zu Betrugsdelikten, bei denen Kriminelle gezielt Seniorinnen und Senioren ins Visier genommen haben. Jüngst verzeichnete die Polizei erneut Taten, diesmal in Monheim am Rhein sowie in Hilden. Die Betrüger waren laut Behörde dreimal erfolgreich.
Am späten Sonntagabend, 26. Januar, klingelte das Telefon einer 88-jährigen Monheimerin. Als die Frau den Hörer abnahm, meldete sich eine Frau, die sich als Staatsanwältin ausgab und der Monheimerin vorgaukelte, dass ihre Tochter einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe. „Um der Tochter nun eine Haftstrafe zu ersparen, müsse die Seniorin eine entsprechende Kaution bezahlen“, so die Polizei. „Die Anruferin setzte die Seniorin derart unter Druck, dass diese tatsächlich Schmuck und Bargeld im Wert von rund 5.000 Euro in einen Jutebeutel packte und diesen gegen 2 Uhr nachts an einen Abholer übergab“.
Mit der gleichen Geschichte überrumpelten Kriminelle einen Tag später, 27. Januar, erneut in Monheim am Rhein einen Senior: Auch hier rief eine angeblich Staatsanwältin an – dieses Mal bei einer 84-jährigen Monheimerin. Die Seniorin wurde letztlich dazu gebracht, Bargeld und Schmuck im Wert von über 20.000 Euro an eine Abholerin zu übergeben.
In Hilden nutzten die Betrüger die Masche des „falschen Polizeibeamten“, um Kasse zu machen. „Dort meldete sich am Montagmittag ein angeblicher Polizeibeamter telefonisch bei einer 96 Jahre alten Dame“, teilt die Behörde mit. Der Anrufer gab vor, dass polizeiliche Ermittlungen ergeben hätten, dass die Reinigungskraft der Seniorin eine Diebin sei und es nun besser wäre, Wertgegenstände bis zum Abschluss der Ermittlungen gegen die Diebin in sichere Verwahrung bei der Polizei zu übergeben.
Letztlich packte die 96-Jährige Bargeld und Schmuck im Wert von mehr als 5.000 Euro in eine Tasche und übergab diese einer Abholerin.
In allen drei Fällen wurde der Betrug erst später festgestellt und der Polizei gemeldet.
Die Polizei warnt vor den Maschen der Trickbetrüger und stellt zum wiederholten Male unmissverständlich klar: „Unter keinen Umständen werden Sie Polizei oder Staatsanwaltschaft am Telefon über Ihre Vermögensverhältnisse ausfragen oder gar Bargeld oder sonstige Wertgegenstände in eine vermeintliche sichere Verwahrung nehmen. Auch werden keine sogenannten Kautionszahlungen seitens der Polizei oder der Staatsanwaltschaft gefordert oder angenommen, um Angehörige, die eine angeblich schwere Straftat begangen haben, vor einer sofortigen Inhaftierung zu bewahren.“
In Zweifelsfällen solle man Angehörige oder Nachbarn um Rat fragen die Polizei bei Unsicherheiten unter der 110 kontaktieren.
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