Velbert. Die Stadt Velbert wird aufgrund der Grundsteuerreform im laufenden Jahr 2025 unter dem Niveau der Grundsteuereinnahmen des Jahres 2024 bleiben. Dies spiegeln die aktuellen Zahlen des Steueramtes wider.
Nach dem aktuellen Stand verzeichnet die Stadt Velbert eigenen Angaben zufolge für das Jahr 2025 bei der Grundsteuer B Erträge in Höhe von 21.672.022,14 Euro. Damit liegen die Einnahmen aktuell etwa 340.000 Euro unter dem Jahresergebnis des Jahres 2024 in Höhe von 22.014.718,40 Euro bei einem damaligen Hebesatz von 650 Punkten. „Schwankungen ergeben sich zurzeit aus den vielen laufenden Widerspruchsverfahren vor der Finanzverwaltung, sodass wir mit weiteren Rückgängen rechnen müssen“, teilt die Stadtverwaltung mit.
Nach dem Versand der Grundabgabenbescheide am 31. Januar hat das Steueramt der Stadt zahlreiche Rückfragen und Widersprüche erhalten. „Häufig wurde in diesem Zusammenhang der Stadt Velbert unterstellt, dass sie sich mit dem Ende 2024 beschlossenen Hebesatz von 931 Punkten als Folge der Grundsteuerreform bereichern würde“, hieß es aus dem Rathaus.
Der Stadtkämmerer Christoph Peitz erinnert daran, dass sich der Velberter Stadtrat auf Vorschlag der Verwaltung Ende 2024 genau für den vom Land NRW ermittelten, einheitlichen und aufkommensneutralen Hebesatz entschieden hat, damit die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Velbert in ihrer Gesamtheit nicht stärker belastet werden. Der Neubewertung der Grundstücke durch die Finanzverwaltung ist immanent, dass es Verlierer und Gewinner im Sinne der individuellen Steuerlast kommt. Die Kritik an der Grundsteuerreform haben auch die Vertreter der Stadt Velbert immer wieder gegenüber dem Ministerium über die kommunalen Spitzenverbände geäußert.
„Die aktuellen Einnahmen aus der Grundsteuer machen deutlich, dass Velbert im Zuge der Grundsteuerreform trotz des deutlich gestiegenen Hebesatzes keine Mehreinnahmen erzielt hat und diesbezüglich Wort gehalten wurde“, teilt die Verwaltung mit.
In diesem Zusammenhang bittet das Steueramt der Stadt Velbert nochmals darum, sich bei Fragen, Klärungsbedarf oder Widersprüchen in Bezug auf den Grundsteuermessbetrag unmittelbar mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen. Seitens des Steueramts können zur Berechnung des Grundsteuermessbetrages und etwaiger Fehler keine Aussagen getroffen und keine Widersprüche bearbeitet werden.