Velbert/Essen. Am Nachmittag des 1. Mai haben Beamte der Bundespolizei bei einer Kontrolle im Essener Hauptbahnhof mehrere gefährliche und verbotene Gegenstände bei einem Mann gefunden. Der Velberter wurde mit zwei Haftbefehlen gesucht.
Gegen 15.30 Uhr seien die Beamten auf den 34-Jährigen aus Velbert im Essener Hauptbahnhof aufmerksam geworden, berichtet die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin. Aufgefallen war der Mann den Polizisten, weil er „sichtbar einen Schlagring für zwei Finger an seinem Gürtel“ getragen hatte.
Während der Kontrolle gab der Mann gegenüber den Uniformierten an, dass er keine Ausweisdokumente habe. Bei einer Durchsuchung fanden die Beamten eine Dose mit einer „geringen Menge Amphetaminen sowie einer halben Ecstasy-Tablette“. Zudem entdecken die Bundespolizisten neben dem bereits sichtbaren Schlagring zwei Messer.
In den Wachräumen stellten die Beamten die Identität des Mannes mittels eines Fingerabdruckscans fest: „Ermittlung ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Wuppertal zwei Haftbefehle gegen ihn erlassen hatte“. Das Landgericht hatte den Velberter im Juli 2021 rechtskräftig wegen Raubs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Eine weitere rechtskräftige Verurteilung erfolgte im November 2023 durch das Amtsgericht Velbert – diesmal wegen Beleidigung und Bedrohung. Der Mann sollte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 15 Euro zahlen.
Bisher hatte der Gesuchte sich jedoch laut Polizei weder dem Strafantritt gestellt noch die geforderte Geldstrafe in Höhe von 1.350 Euro gezahlt. „Aus diesem Grund schrieb die Staatsanwaltschaft Wuppertal ihn zur Festnahme aus“, so die Behörde. Nachdem die Bundespolizisten den Verurteilten mit den Fahndungsausschreibungen konfrontiert hatten, rief er seine Mutter an. Die geforderte Summe konnte er jedoch nicht begleichen. Im Anschluss der Maßnahmen führten die Einsatzkräfte den Mann aus Velbert einer Justizvollzugsanstalt zu. Zudem leiteten die Beamten gegen den Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren wegen der Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz ein.