Heiligenhaus/Velbert. Am Mittwoch, 7. Mai, haben die Ordnungsbehörden der Städte Heiligenhaus und Velbert gemeinsam mit der Polizei, dem Hauptzollamt und dem Kreis Mettmann in beiden Städten eine Kontrollaktion durchgeführt. Ins Visier haben die Einsatzkräfte neun Friseure und Barbershops und zwei Nagelstudios genommen.
Die beteiligten Behörden kontrollierten jeweils in eigener Zuständigkeit unter anderem die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben der Sozialversicherung, Einhaltung von Mindestlohnvorgaben, Hygienevorschriften, Einhaltung des Handwerksrechts, Vorgaben des Gewerberechts, des Aufenthaltsrechts sowie die Dokumentation der Kassenaufzeichnungen, wie die Stadt Heiligenhaus über die Aktion berichtet.
„Der Verdacht auf einen Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht wurde von der Ausländerbehörde Mettmann gegen einen Beschäftigten in Heiligenhaus erhoben“, hieß es. Die ausgeübte Tätigkeit habe dabei nicht der bestehenden Genehmigung entsprochen.
Zufällig deckten die Einsatzkräfte in einem nahegelegenen Betrieb eines anderen Handwerks einen Verstoß gegen die Datenschutzvorgaben auf: Dort waren Kameras installiert, die den öffentlichen Raum aufzeichneten.
Das Kreisordnungsamt stellte in Heiligenhaus und Velbert mehrere Verstöße gegen die Handwerksordnung fest. Die Kassenaufzeichnungen wurden in nahezu allen Betrieben beanstandet. Vorgeschriebene Kassensysteme waren zum Teil nicht vorhanden, Einnahmen nicht nachvollziehbar dokumentiert und Preisangaben nicht ausgehängt.
Hektisch wurde es in Velbert, als ein Arbeitnehmer vor der Kontrolle flüchten wollte. Er lief aus dem Hinterausgang des Betriebes, konnte aber sehr schnell durch Einsatzkräfte der Polizei und des Hauptzollamtes ergriffen werden. Nach der Ergreifung konnte auch hier der Anfangsverdacht eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsrecht festgestellt werden. Die Ausländerbehörde Mettmann übernahm vor Ort die Ermittlungen. Friseurbetriebe müssen einen Meister oder eine Meisterin beschäftigen. Diese Beschäftigungspflicht konnten je zwei Betriebe in Velbert und Heiligenhaus nicht oder nicht ausreichend nachweisen.
Die Vielzahl an Verstößen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden von den zuständigen Behörden verfolgt. Empfindlichen Geldbußen können hier die Folge sein. Verstöße bei der Kassenführung werden von den Finanzämtern verfolgt.