Langenfeld/Monheim am Rhein. Seit einigen Wochen machen die Kreisverkehrswacht und die Kreispolizeibehörde in ihrer gemeinsamen Kampagne „Bleibe fair, halte Abstand“ auf die Gefahren eines zu geringen Seitenabstands beim Überholen von Radfahrerinnen und Radfahrern aufmerksam.
Am Mittwoch, 21. Mai, kontrollierten Expertinnen und Experten des Verkehrsdienstes an der innerörtlichen Solinger Straße in Langenfeld zur Sicherheit von Radfahrerinnen und Radfahrern eben jenen Seitenabstand beim Überholvorgang durch Autofahrerinnen und Autofahrer.
„Hierbei mussten die Polizistinnen und Polizisten im Zeitraum zwischen 7.30 Uhr und 9 Uhr morgens insgesamt neun Verstöße ahnden, weil Autofahrende beim Überholen von Radfahrenden nicht den nötigen Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten hatten“, so die Behörde. In diesem Falle wurde ein Verwarngeld in Höhe von 30 Euro fällig.
Trotz dieser vergleichsweise hohen Zahl an festgestellten Verstößen in relativ kurzer Zeit, zeigt sich die Polizei mit dem Ergebnis der Kontrollen zufrieden, auch deshalb, weil „sich die kontrollierten Personen in den Gesprächen mit der Polizei einsichtig zeigten“.
Ebenso erfreut ist die Polizei über das Ergebnis einer gleich gelagerten Kontrollaktion am Donnerstagmorgen, 22. Mai, an der Hauptstraße im Monheimer Ortsteil Baumberg. Hier kontrollierte die Polizei ebenfalls im Zeitraum zwischen 7.30 Uhr und 9 Uhr den Seitenabstand beim Überholen von Radfahrenden. Das Ergebnis: Der Mindestabstand beim Überholen wurde stets eingehalten.