Polizeieinsatz im Stadtgebiet. Foto: Volkmann/symbolbild
Polizeieinsatz im Stadtgebiet. Foto: Volkmann/symbolbild

Monheim am Rhein. Nach dem folgenschweren Unfall mit zwei Toten am 9. August auf dem Urdenbacher Weg hat die Polizei ihre Ermittlungen aufgenommen. Nun liegt ein vorläufiges Ergebnis eines Gutachtens vor: demnach soll der 18 Jahre alte Fahrer deutlich zu schnell unterwegs gewesen sein.


Ein Verkehrsunfall-Aufnahmeteam der Kölner Polizei hatte zwischenzeitlich  ihre Spuresuche abgeschlossen. Das Unfallauto – einen hochmotorisierten BMW X4 M Competition – wurde nach dem folgenschweren Crash zur Beweissicherung beschlagnahmt. “Alle Daten aus dem Fahrzeug sind ausgewertet und es liegt ein vorläufiges Gutachten vor”, teilen die Ermittlungsbehörden mit.

Demnach sei davon auszugehen, dass der 18-jährige Fahrer den BMW auf dem Urdenbacher Weg auf eine deutlich überhöhte Geschwindigkeit beschleunigte, bis er in einer leichten Rechtskurve vermutlich aufgrund der Geschwindigkeitsüberschreitung die Kontrolle über den SUV verlor und links von der Fahrbahn abkam, hieß es. Der Wagen prallte gegen zwei Bäume und blieb auf der Straße liegen.

Drei der insgesamt fünf Insassen im Alter von 15, 17 und 18 Jahren wurden lebensgefährlich verletzt. Ein auf der Rückbank sitzender 15-jähriger Langenfelder sowie eine 17-jährige Langenfelderin verstarben noch an der Unfallstelle.

Ein weiterer auf dem Rücksitz befindlicher 17-jähriger Langenfelder wurde mit lebensgefährlichen Verletzungen in eine Spezialklinik gebracht. Sein aktueller Zustand sei nach wie vor kritisch, so die Behörde. Der Fahrer sowie sein 17-jähriger Beifahrer konnten nach einem stationären Aufenthalt zwischenzeitlich das Krankenhaus verlassen.

Erste Untersuchungsergebnisse bezüglich der Fahrtauglichkeit des 18-Jährigen ergaben, dass es keine Hinweise auf einen vorangegangenen Alkoholkonsum noch einen Drogenkonsum vor Fahrtantritt vorliegen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den 18-jährigen Langenfelder wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und Verkehrsdelikten.