Wülfrath. Nach den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz zur Corona-Pandemie gibt die Stadtverwaltung die folgenden Informationen zur Öffnung und Erreichbarkeit der Stadtverwaltung bis zum 31. Januar bekannt:
Das Rathaus bleibt aus Infektionsschutzgründen für den Publikumsverkehr bis einschließlich Sonntag, 31. Januar, weiter geschlossen. Alle Ämter sind zu den Geschäftszeiten grundsätzlich per E-Mail, Post oder Telefon zu erreichen. In dringenden Fällen kann auch ein persönlicher Termin im Rathaus vereinbart werden. Der Termin muss zwingend vorher telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.
Geschlossen bleibt in der gesamten Zeit auch das Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt. Für Not-fälle sind die Stellen zu den Geschäftszeiten unter der Rufnummer 02058 18 221 zu erreichen. Die Stadtverwaltung bittet die Bürger, diesen Service ausschließlich für Notfälle zu nutzen.
Außenstellen geschlossen, Abfall-Annahmestelle geöffnet
Die städtische Annahmestelle Liegnitzer Straße bleibt grundsätzlich geöffnet. Bis zum 31. Januar wird weiterhin unter anderem kein Bauschutt angenommen. Es besteht allein die Möglichkeit, Grünschnitt und Papier abzugeben.
Die Medienwelt, die Wasserwelt, die Sportstätten, das Stadtarchiv und das Kinder- und Jugendhaus bleiben bis einschließlich, Sonntag, 31. Januar, ebenfalls geschlossen.
In der Medienwelt besteht die Möglichkeit, unter www.bibnet.de/onleihe mit einem gültigen Bibliotheksausweis Bücher, Hörbücher, Musik und Filme online auszuleihen. Während der Schließzeit ist die Rückgabe entliehener Medien nicht möglich, der Rückgabekasten ist geschlossen. Die Frist zur Rückgabe der entliehenen Medien wird automatisch verlängert.
„Die Stadtverwaltung wird in der letzten Januarwoche 2021 über die Öffnungsmöglichkeiten ab Februar unter Beachtung der dann zu erwartenden weiteren Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz beraten und so schnell wie möglich informieren“, so Bürgermeister Rainer Ritsche. „Ich bedanke mich bei allen Bürgerinnen und Bürgern sehr herzlich für ihr Verständnis das Einhalten der getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie“.