Mettmann. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat ein Ermittlungsverfahren gegen Mettmanns Bürgermeisterin Sandra Pietschmann eingestellt.
Wie die Staatsanwaltschaft Wuppertal mitteilt, hatte man zuvor ein auf die Anzeige eines Bürgers hin eingeleitetes Ermittlungsverfahren geführt. Mit der Strafanzeige waren die Bürgermeisterin der Stadt Mettmann und weitere Personen der Untreue anlässlich eines Grundstücksgeschäfts bezichtigt worden. Konkret hatte zunächst die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung mbH (GfW) ein Grundstück in der Willettstraße erworben und dieses später an die Stadt Mettmann zum Betrieb einer Rettungswache vermietet.
“Angesichts von Kostensteigerungen und vorgetragenen baulichen Mängeln begehrte der Anzeigenerstatter eine Prüfung des Vorgangs auf etwaig strafrechtliche relevante Verhaltensweisen der bezichtigten Personen”, so der Wuppertaler Oberstaatsanwalt Tilman Baumert.
Die Staatsanwaltschaft hatte gemäß Strafprozessordnung Auskunft von der Stadt Mettmann gefordert, die auch zeitnah erteilt worden sei. “Hierbei wurden neben einer Schilderung der Abläufe auch aussagekräftige Unterlagen übergeben. Demnach liegen den in der Strafanzeige bezeichneten Entscheidungen durchweg Gremienentscheidungen zu Grunde, die weder von sachwidrigen Erwägungen oder gar persönlichen Interessen getragen waren”, so Baumert. Auch könne angesichts des verfolgten Zwecks, der Verbesserung des Rettungsdienstes, von einer Verschwendung öffentlicher Mittel nicht die Rede sein.
Ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten war laut Wuppertaler Staatsanwaltschaft nicht festzustellen.