Gelbe Tonnen stehen bereit. Foto: Pixabay
Gelbe Tonnen stehen bereit. Foto: Pixabay

Kreis Mettmann Bürgermeister aus Wülfrath, Haan und Mettmann fordern im Vergabeverfahren verpflichtend mehr auf die Qualität der zu beauftragenden Entsorgungsunternehmen abzustellen.


Im Juni hatten die Bürgermeisterinnen aus Haan und Mettmann zusammen mit Bürgermeister Rainer Ritsche ein Schreiben an das Bundesumweltamt in Sachen „Gelber Sack-Müll“ auf den Weg gebracht, in dem sie die Systematik der Entsorgung von Verpackungsabfällen über das private Duale System in Frage stellten und ihren Unmut über die derzeitige Auftragnehmerin RMG Rohstoffmanagement formulierten.

Jetzt gab es ein klärendes Gespräch beim Landesumweltamt in Duisburg zusammen mit Bürgermeisterin Bettina Warnecke, Bürgermeister Rainer Ritsche und der Wülfrather Abfallberatung sowie vertretenden Personen des Landesumweltamtes und Ministeriums, der Ausschreibungsführerin der Dualen Systeme und der Entsorgungsfirma RMG. Wie im Schreiben an das Bundesumweltamt bereits zum Ausdruck gebracht, wiesen Bürgermeisterin Dr. Warnecke und Bürgermeister Ritsche im Gespräch noch einmal auf die Unzulänglichkeiten beim Entsorgungssystem des Verpackungsmülls in ihren und auch einigen anderen Städten im Kreisgebiet hin.

Die unzureichende Entsorgungsqualität zum Beispiel bei Tonnenleerungen, Behälterauslieferungen oder Reklamationsbearbeitung der RMG führe zu Unmut unter den Bürgern und sorge für erhöhte Telefon- und E-Mail-Aufkommen in den Rathäusern. Durch die anhaltenden Beschwerden würden für ihre Mitarbeitenden der Abfallberatung und anderer städtischer Fachbereiche erhebliche Mehrbelastungen entstehen. Die Städte im Kreis Mettmann müssten aus dieser Situation heraus Leistungen erbringen, für die sie auf Grundlage des Verpackungsgesetzes weder zuständig seien, noch hinreichend finanziell entschädigt würden.

Bürgermeisterin Warnecke und Bürgermeister Ritsche führten weiter aus, dass die mit dem Verpackungsgesetz verfolgte Zielsetzung der Verantwortungsübertragung auf die Produkthersteller hinsichtlich der Verwertung und eines verstärkten Recyclings sicherlich zum gewünschten Erfolg geführt habe, die Entsorgungspraxis von ihnen jedoch in Frage gestellt würde. Bei der Entsorgungsdienstleistung hätten die Kommunen, über die bloße Abstimmung der Gefäßarten und den Abfuhrturnus hinaus, keine vertraglich basierten Eingriffsmöglichkeiten bei Missständen, Ausfällen oder anderen Unzulänglichkeiten.

„Deshalb bedauern wir es sehr, dass der Gesetzgeber die Entsorgung aus der Zuständigkeit der öffentlichen Hand herausgenommen hat“, so Bürgermeister Ritsche im Gespräch beim Landesumweltamt. „Wir bitten den Bund, im Verpackungsgesetz zu regeln, dass im Vergabeverfahren verpflichtend mehr auf die Qualität der Dienstleistungen der zu beauftragenden Entsorgungsunternehmen abzustellen ist. Auch sollte bei einem Wechsel des Entsorgungsunternehmens nach einer Ausschreibung der alte Behälterbestand übernommen werden müssen. Damit würde ein kompletter Behältertausch entfallen, der zum Beispiel bei Vertragsbeginn der RMG für großes Chaos in den Städten gesorgt hatte,“ ergänzt Warnecke.

Alle am Gespräch beim Landesumweltamt Beteiligten bedankten sich für den regen Austausch und die ausführliche Darstellung der Entsorgungsproblematik seitens der Städte. Aus Sicht der Kommunen habe der Austausch deutlich gemacht, dass im Vergabeverfahren von den dualen Systemen nicht nur die günstigste Anbieter den Zuschlag erhalten sollte, sondern verpflichtend mehr auf die Qualität der Dienstleistungen der zu beauftragenden Entsorgungsunternehmen abzustellen sein sollte. Hier bedarf es jedoch Änderungen im Verpackungsgesetz des Bundes und der Unterstützung durch die verantwortlichen politischen Entscheidungsträgern.

Im Gespräch sagte die Entsorgungsfirma RMG einen verbesserten Austausch mit den Kommunen und mehr Öffentlichkeitsarbeit zu. Zudem wolle RMG für eine konfliktfreiere und reibungslosere Entsorgung der Verpackungsabfälle in den beteiligten Städten des Kreises sorgen.