Ratingen. Die Stadt Ratingen weist auf eine neue EU-Verordnung hin, die im Oktober in Kraft getreten ist und Neuerungen im Zahlungsverkehr mit sich bringt.
Bei Überweisungen an die Stadtkasse muss die „Stadt Ratingen“ unbedingt und ausdrücklich als Zahlungsempfänger angegeben sein, um eine reibungslose Abwicklung der Zahlung zu gewährleisten.
Hintergrund ist die so genannte Empfängerüberprüfung. Diese schreibt vor, dass bei Überweisungen der Empfängername und die IBAN miteinander abgeglichen werden müssen, um die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen.