Ein Feuerwerkskörper explodiert am Himmel. Foto: pixabay/symbolbild
Ein Feuerwerkskörper explodiert am Himmel. Foto: pixabay/symbolbild

Düsseldorf. Mit zehn Mitarbeitenden in fünf Teams ist die Bezirksregierung Düsseldorf in den vergangenen Tagen schwerpunktmäßig in der deutsch-niederländischen Grenzregion im Einsatz gewesen.


Kontrolliert wurden Betriebe im Kreis Kleve und im Kreis Viersen, die Silvesterfeuerwerk lagern oder verkaufen. Insgesamt wurden laut Bezirksregierung 66 Verstöße festgestellt. Die festgestellten Mängel betrafen in 28 Fällen Verstöße gegen die Arbeitsstättenverordnung und betrafen insbesondere den Brandschutz und die Sicherheit der Beschäftigten. Dazu zählten unter anderem: verstellte oder blockierte Fluchtwege, nicht geprüfte Feuerlöscher sowie fehlende Feuerlöscher in Verkaufs- oder Lagerräumen.

Verstöße gegen das Sprengstoffrecht registrierten die Prüfer insgesamt 38. Auch im Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen wurden zahlreiche Beanstandungen festgestellt, darunter beschädigte oder aufgerissene Sicherheitsverpackungen, Feuerwerksartikel, die nicht für den deutschen Markt bestimmt waren, fehlende deutsche Gebrauchsanleitungen sowie
Überschreitungen der zulässigen Lagermengen.

Besonders gravierend war ein Fall in Geldern, bei dem die erlaubte Lagermenge um das Siebenfache überschritten wurde.

Insgesamt wurden drei Strafanzeigen wegen Überlagerung von Feuerwerkskörpern erstattet.

In den vergangenen Tagen überprüfte der Arbeitsschutz der Bezirksregierung Düsseldorf 195 Lager- und Verkaufsstellen. Im Fokus standen dabei unter anderem die zulässigen Höchstmengen explosiver Stoffe, die Vorschriften zur Lagerung und Kennzeichnung von Feuerwerk sowie die Einhaltung der Bestimmungen zu Flucht- und Rettungswegen.

Die alljährliche Kontrollaktion dient dem Schutz der Beschäftigten sowie der Sicherheit der Kundinnen und Kunden. Da die Bezirksregierung Düsseldorf lediglich stichprobenartige Kontrollen durchführen kann, wird Käuferinnen und Käufern empfohlen, für einen sicheren Start ins neue Jahr vor dem Kauf auf die CE-Kennzeichnung zu achten und Feuerwerkskörper nur entsprechend den Gebrauchsanweisungen zu verwenden.