Velbert/Kreis Mettmann. Bis zum 15. Mai läuft die Frist: Dann soll jeder Nutzer von WhatsApp den geänderten Nutzungsbedingungen und Datenschutzregeln zugestimmt haben. Wenn nicht, wird das Konto inaktiv, kündigt WhatsApp an.
Nutzer werden mit Ablauf der Frist vor eine Wahl gestellt: Entweder den Messenger unter Zustimmung der neuen Nutzungsbedingungen weiterhin verwenden – oder auf eine von inzwischen zahlreichen WhatsApp-Alternativen ausweichen.
Wer die Frist verstreichen lässt, muss damit rechnen, dass das WhatsApp-Konto inaktiv wird. Das bedeutet dann: Anwender werden für einige Wochen noch Anrufe erhalten und über neue Nachrichten informiert, aber sie sollen nicht mehr in der Lage sein, empfangene Nachrichten zu lesen oder eigene zu verschicken. Und: Nach 120 Tagen werden ihre Konten dann voraussichtlich komplett gelöscht.
Wer dem Messenger aus dem Facebook-Konzern schon vorher den Rücken kehren will, sollte nicht einfach nur die App löschen, so der Hinweise der NRW-Verbraucherschützer. Denn auch ohne sie bleibe das Konto bestehen. Um den Dienst zu verlassen, tippen Anwender in den Einstellungen auf „Account“ und dort auf „Meinen Account löschen“.
In welchem Land werden die Server betrieben?
Nachrichten werden nicht direkt von einem Smartphone zum anderen geschickt. Tatsächlich schicken Nutzer die Inhalte an Server, die sie an die Empfänger weiterleiten. Die Standorte dieser Server sagen etwas über das Datenschutz-Niveau aus.
WhatsApp, Facebook, Skype und Telegram geben weltweite Serverstandorte an, Signal verarbeitet die Nutzerdaten in den USA. Ginlo ist der einzige Messenger im Vergleich, dessen Server laut Betreiber ausschließlich in Deutschland stehen, Threema und Wire geben die Schweiz und die EU als Standorte an.
Welche Daten werden abgefragt?
Die eigene Handynummer ist bei vielen Apps Pflicht. Ausnahmen sind der Facebook Messenger, Skype, Threema und Wire. Noch kritischer zu bewerten ist es, wenn eine App zwingend auf das Adressbuch zugreifen will. Denn damit stellt man den Anbietern die Kontaktdaten von Verwandten, Freunden, Bekannten und Geschäftspartnern zur Verfügung – in der Regel ohne zu wissen, ob die damit einverstanden sind.
In Versuchen ließen sich bei Telegram und WhatsApp keine neuen Chats eröffnen, wenn man nach der Installation den Zugriff auf die Kontakte verweigerte.
Was sehen andere Nutzer?
Neben der Frage, was Anbieter über ihre Nutzer erfahren können, steht auch noch die Frage, was andere Anwender über einen sehen und erfahren können. So verraten schon Profilbild, Aktivitätsstatus, Lesebestätigungen und die Info, ob jemand tippt, einiges über Lebensgewohnheiten. Während Profilbilder bei keinem der verglichenen Messenger Pflicht sind, können andere Infos nur bei einigen abgeschaltet werden.
WhatsApp zum Beispiel ermöglicht das Abschalten der Angabe, wann man zuletzt online war. „Tippt gerade“ oder der Online-Status, der anzeigt, ob jemand gerade aktiv ist, sind dort nicht abschaltbar und Lesebestätigungen lassen sich nur für Einzel-Chats deaktivieren.
Wer hat Zugriff auf Nachrichten-Inhalte?
Viele Messenger arbeiten mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen. Das bedeutet, dass bei richtiger technischer Umsetzung die Nachrichten nur von Absendern und Empfängern gelesen werden können, aber nicht vom Anbieter oder jemandem, der Zugriff auf die Server hat.
Solche Verschlüsselungen bieten Ginlo, Signal, Threema, WhatsApp und Wire standardmäßig. Bei Telegram muss sie aktiviert werden und ist nicht für Gruppen-Chats verfügbar. Gleiches gilt für Skype und den Facebook Messenger.
Unabhängige, offene Systeme
Es gibt auch anbieterunabhängige Messenger, die nicht als geschlossene Systeme betrieben werden. Sie funktionieren technisch in etwa so wie E-Mails: Anwender brauchen ein Konto auf einem Server (wie die E-Mail-Adresse).
Die Anwendung zum empfangen und senden von Nachrichten können sie sich aussuchen (wie das E-Mail-Programm). Aber: die Messenger müssen mit den gleichen Protokollen arbeiten, zum Beispiel XMPP oder Matrix.
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