Velbert. Die Stadt Velbert weist gemeinsam mit den Technischen Betrieben Velbert (TBV) darauf hin, dass das Grillen und das Entzünden offener Feuer in öffentlichen Parkanlagen und auf Grünflächen weiterhin grundsätzlich verboten ist.
Entsprechende Hinweisschilder in Grün- und Parkanlagen weisen auf das Verbot hin. Der erneute Hinweis durch Stadt und TBV hat einen Hintergrund: An den ersten beiden Maiwochenenden habe der Kommunale Ordnungsdienst im Bereich des Herminghausparks sowie im Höferpark über 20 Verstöße gegen das Verbot festgestellt und geahndet, wie es aus dem Rathaus hieß.
Die Stadt appelliert daher nochmals eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, die geltenden Regeln einzuhalten. “Die Bodenvegetation ist insbesondere in den Übergangsmonaten häufig stark ausgetrocknet. Gräser, Farne und liegendes Totholz können sich daher leicht entzünden. An sonnigen und windigen Tagen verstärkt sich dieser Effekt zusätzlich”. Und: Unabhängig von der aktuellen Gefahrenstufe gelte im gesamten Wald seit dem 11. März bis zum 31. Oktober ein gesetzliches Rauchverbot.
Besonders gefährlich bleibt menschliches Fehlverhalten – etwa durch offenes Feuer, Grillen oder weggeworfene Zigaretten auf trockenem Untergrund. Die Stadt Velbert bittet um besondere Achtsamkeit im Umgang mit der Natur. Man solle keine Glasflaschen oder Abfälle hinterlassen, weil hierdurch eine Brandgefahr durch einen Linseneffekt entstehe. Zufahrten solle man unbedingt freihalten – sie dienen als Rettungswege. Zudem solle man keine Zigaretten oder Glutreste wegwerfen und eben offenes Feuer und Grillen strikt unterlassen.
Wer auf einen Brand aufmerksam werde, möge die 112 wählen und den Brandort möglichst genau beschreiben. Eigene Löschversuche bei größeren Feuern solle man unterlassen und den Gefahrenbereich zügig und auf dem kürzesten Weg verlassen.


