Kreis Mettmann. Die Diakoniestation Niederberg der Bergischen Diakonie warnt vor Versorgungslücken durch den Gesetzentwurf zur Beitragsstabilisierung in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
“Hinter jedem Pflegeeinsatz steht ein Mensch. Ein Mensch, der morgens auf jemanden wartet, der kommt. Der Unterstützung braucht, um zu Hause leben zu können. Der Verlässlichkeit braucht – täglich, ohne Ausnahme. Genau diese Verlässlichkeit ist in Gefahr”, schreibt die Bergische Diakonie. Weiter heißt es in der Erklärung:
Der am 29. April 2026 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes sieht nach Einschätzung der Bergischen Diakonie Einschnitte vor, die die ambulante Versorgung spürbar belasten können – auch im Bergischen Land. Besonders kritisch ist aus Sicht der ambulanten Pflege die geplante Begrenzung der Vergütungssteigerungen in der häuslichen Krankenpflege und der außerklinischen Intensivpflege. Sollte der Entwurf in dieser Form beschlossen werden, könnten Leistungen, die wirtschaftlich ohnehin kaum auskömmlich sind, weiter unter Druck geraten.
Vollständige Tarifrefinanzierung in Teilen der ambulanten Versorgung unter Druck
Zum 1. September 2022 trat eine gesetzliche Änderung in Kraft, die Pflegeeinrichtungen verpflichtete, ihre Beschäftigten entweder nach Tarif oder mindestens in Höhe regional üblicher Pflegetarife zu bezahlen. Zugleich wurde die Refinanzierung entsprechender Lohnaufwendungen in den Vergütungsverhandlungen gestärkt. Für viele Träger war dies ein wichtiger Schritt: Gute Pflege braucht gute Löhne – und gute Löhne brauchen eine verlässliche Finanzierungsgrundlage.
Der aktuelle Gesetzentwurf stellt diese Sicherheit in wichtigen Bereichen der ambulanten Versorgung infrage. Für Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach § 132a SGB V und der außerklinischen Intensivpflege nach § 132l SGB V sollen Vergütungssteigerungen künftig an die Grundlohnrate gekoppelt werden; für die Jahre 2027 bis 2029 ist sogar eine Begrenzung auf die um einen Prozentpunkt verminderte Grundlohnrate vorgesehen. Damit entfällt in diesen Leistungsbereichen die bisherige vollständige Refinanzierung tariflicher Lohnsteigerungen.
Das ist aus Sicht der Bergischen Diakonie ein fatales Signal. Denn Pflegekräfte leisten täglich anspruchsvolle Arbeit in einem System, das bereits heute unter Fachkräftemangel, steigenden Kosten und wachsendem Versorgungsbedarf steht. Wer Tarifbindung politisch will, muss auch sicherstellen, dass Tariflöhne verlässlich refinanziert werden.
Der Entwurf betrifft nicht allein abstrakte Finanzierungsregeln. Er trifft die praktische Versorgung vor Ort. Wenn Kostensteigerungen nicht mehr auskömmlich in den Vergütungen abgebildet werden, geraten ambulante Dienste unter zusätzlichen wirtschaftlichen Druck. Die Folge kann sein, dass einzelne Einsätze, schwierige Touren oder neue Aufnahmen nicht mehr darstellbar sind. Dann bleibt eine Tür geschlossen, hinter der ein Mensch wartet.
„Wir reden hier nicht über Zahlen auf dem Papier. Wir reden über Menschen, die morgens auf jemanden warten, der kommt”, sagt Artur Popp, Geschäftsbereichsleiter Ambulante Pflege der Bergischen Diakonie. „Wenn dieser Einsatz wirtschaftlich nicht mehr möglich ist, bleibt diese Tür geschlossen. Das ist die Realität, vor der wir warnen.”
Versorgungslage im Bergischen bereits angespannt
Die Entwicklung zeigt bereits heute eine deutliche Belastung der Pflegeversorgung. In Nordrhein-Westfalen ist die Zahl der Pflegebedürftigen von 2021 auf 2023 um 16,4 Prozent gestiegen. Gleichzeitig betreuten ambulante Pflegedienste 2023 2,1 Prozent mehr Pflegebedürftige als 2021, während die Zahl der Beschäftigten in ambulanten Pflegediensten laut IT.NRW im selben Zeitraum um 1,2 Prozent zurückging.
Auch die Altersstruktur der professionell Pflegenden verschärft die Lage: Nach Angaben der Pflegekammer NRW ist jede dritte Pflegefachperson in Nordrhein-Westfalen über 55 Jahre alt und nähert sich dem Rentenalter. Damit droht der Fachkräftemangel in den kommenden Jahren weiter zuzunehmen.
Für den Kreis Mettmann zeigen die örtlichen Planungsdaten ebenfalls, wie groß die Bedeutung der häuslichen Versorgung ist. Ein erheblicher Anteil der Pflegebedürftigen wird zu Hause versorgt; gleichzeitig sind belastbare Aussagen zur tatsächlichen Kapazität ambulanter Dienste nur eingeschränkt möglich, weil hierfür differenzierte Leistungs- und Klientendaten fehlen. Aus der Praxis der ambulanten Dienste ist jedoch deutlich: Aufnahmen können schon heute nicht überall selbstverständlich zugesagt werden.
Bundesweit wurden 2024 laut pflegemarkt.com 274 geschlossene Pflegedienste gezählt; zudem meldeten mehr als 100 Pflegeunternehmen Insolvenz an. Kürzungen und Deckelungen im Sozial- und Gesundheitswesen treffen deshalb keine abstrakten Haushaltsposten. Sie treffen Menschen.
Tarifbindung unter Druck
Als diakonischer Träger zahlt die Bergische Diakonie ihren Mitarbeitenden Tariflöhne nach BAT-KF und steht zu dieser Tarifbindung. Doch wenn tarifliche Kostensteigerungen in relevanten Leistungsbereichen nicht mehr vollständig refinanziert werden, entstehen wirtschaftliche Risiken für die ambulanten Dienste.
„Wir stehen zu unserem Tarif. Aber wir können nicht so tun, als wäre das ohne Konsequenzen”, erklärt Artur Popp. „Gute Pflege ist uns wichtig und gute Pflege braucht gute Löhne. Und gute Löhne brauchen eine verlässliche Finanzierungsgrundlage. Beides gleichzeitig zu fordern und nur eines davon zu sichern, das ist kein Sparpaket – das ist ein Widerspruch.”
Bergische Diakonie fordert Nachbesserung
Die Bergische Diakonie schließt sich der Kritik der Freien Wohlfahrtspflege NRW und weiterer Verbände an: Der Gesetzentwurf muss nachgebessert werden. Wer die Finanzierung sozialer und gesundheitlicher Leistungen verändert, muss offenlegen, wen das in der konkreten Versorgung trifft – Pflegebedürftige, Angehörige, Pflegekräfte und Träger.
Konkret bedeutet das: Die Refinanzierung tariflicher Lohnsteigerungen in der häuslichen Krankenpflege muss verbindlich abgesichert bleiben. Vergütungssteigerungen dürfen nicht so begrenzt werden, dass tarifgebundene Träger wirtschaftlich benachteiligt werden. Zusätzliche Belastungen für Versicherte und vulnerable Gruppen müssen sozial abgefedert werden. Und die Versorgungssicherheit in der ambulanten Pflege muss bei allen gesetzlichen Änderungen Vorrang haben.
„Wir sind seit über 140 Jahren im Bergischen. Wir kennen die Menschen hier. Und wir werden weiter für sie da sein”, bestätigt Artur Popp. „Aber wir sagen auch klar: Dieser Entwurf geht in die falsche Richtung. Er verliert die Menschen aus dem Blick, um die es geht. Das werden wir nicht schweigend hinnehmen, denn soziale Sicherheit ist kein Kostenfaktor. Sie ist das Fundament, auf dem Menschen ihr Leben aufbauen können.”


