Erkrath. In Erkrath hat die Polizei ein Verfahren wegen einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz gegen einen 63-Jährigen eingeleitet. Der Grund: Der Mann hat am Dienstag, 23. Juni, bei Außentemperaturen von über 30 Grad seinen Hund über einen längeren Zeitraum in seinem verschlossenen Auto gelassen, wie die Kreispolizeibehörde mitteilt.
Gegen 17:45 Uhr bemerkte ein Passant am Steinhof einen in einem verschlossenen Auto zurückgelassenen Hund. “Aufgrund der hohen Außentemperaturen von über 30 Grad und der damit verbundenen Sorge um den Hund alarmierte der Mann die Polizei, die schnell vor Ort war. Hierbei stellte sie fest, dass der mittelgroße Hund stark hechelte und augenscheinlich erheblich erschöpft war”, berichtet die Polizeibehörde.
Noch bevor die Einsatzkräfte den Hund gewaltsam aus dem Auto befreien konnten, erschien der Hundehalter auf dem Parkplatz. Der Mann gab an, seit etwa 17 Uhr in einem benachbarten Fitnessstudio trainiert, hierbei jedoch in kurzen Abständen nach dem Hund geschaut zu haben. Zeugenaussagen vermittelten den Beamten allerdings ein anderes Bild von der Situation, weshalb gegen den 63-Jährigen ein Verfahren wegen des Anfangsverdachts eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet wurde.
Die Polizei nimmt diesen Vorfall zum Anlass für einen wichtigen Appell: “Bei sommerlichen Temperaturen kann sich ein Auto innerhalb kürzester Zeit extrem erhitzen – der Innenraum kann dabei zu einem regelrechten Backofen werden. Für im Fahrzeug zurückgelassene Kinder oder Tiere kann dies lebensgefährlich werden.”
Wer auf derartige Situationen aufmerksam wird, solle vor Ort schauen, ob ein Berechtigter aufzufinden ist. “Ist das nicht der Fall, scheuen Sie sich nicht davor, die Polizei zu rufen”, hieß es. “Die Einsatzkräfte wissen, was zu tun ist. Wenn Ihrer Ansicht nach eine akute Gefahr für Leib und Leben besteht, dürfen Sie zur Rettung auch die Scheibe des Fahrzeugs einschlagen.”


