
Bottrop/Essen. Damit die Brücke der L631 über den Rhein-Herne-Kanal auch in Zukunft sicher befahren werden kann, werden ab Donnerstag, 9. Juli, vorsorgliche Maßnahmen umgesetzt.
Eine statische Überprüfung hat gezeigt, dass Anpassungen erforderlich sind. Dazu werden die Fahrstreifen für den motorisierten Verkehr im Bereich der Brücke in beiden Fahrtrichtungen neu angeordnet. Künftig wird der Verkehr mittig über die beiden Brückenteile geführt. Außerdem entfällt die separate Busspur auf einer Länge von rund 150 Metern im Brückenbereich. Die Brücke bleibt damit weiterhin vierstreifig befahrbar. Auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 Stundenkilometern auf diesem Abschnitt der L631 an der Stadtgrenze zwischen Bottrop und Essen bleibt unverändert.
Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen gelten auf der Brücke zusätzlich ein Überholverbot sowie die Pflicht, ausreichend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einzuhalten. Diese Regelungen reduzieren die Belastung des Bauwerks und tragen zur Sicherheit der Brücke bei. Sollten die Vorgaben zum Überholverbot oder zum Mindestabstand wiederholt missachtet werden, könnten weitere verkehrliche Einschränkungen notwendig werden, um die Standsicherheit der Brücke dauerhaft sicherzustellen.
Der Geh- und Radverkehr auf der östlichen Seite der Brücke ist von den Maßnahmen nicht betroffen. Da die Brücke statische Defizite aufweist und langfristig ein Ersatzneubau erforderlich ist, startet die Straßen-NRW-Regionalniederlassung Ruhr zeitnah mit der Planung für den Ersatzneubau.

