Fast fünf Millionen Euro haben Velberterinnen und Velberter laut Hochrechnung verloren - der Wert muss mit der tatsächlich Zahl allerdings nicht übereinstimmen. Die Werte sind als Näherungen zu verstehen. Foto: pixabay
Fast fünf Millionen Euro haben Velberterinnen und Velberter laut Hochrechnung verloren - der Wert muss mit der tatsächlich Zahl allerdings nicht übereinstimmen. Die Werte sind als Näherungen zu verstehen. Foto: pixabay

Velbert. Hochgerechnet rund 4,8 Millionen Euro haben Velberter Bürgerinnen und Bürger innerhalb eines Jahres beim Glückspiel verzockt. Die Zahl geht auf die 18. Auflage der sogenannten Roten Studie der Landesfachstelle Glücksspielsucht der Suchtkooperation NRW zurück. 


In Velbert kommen auf 7.470 Einwohner auf eine Spielhallenkonzession – insgesamt elf gibt es davon im Stadtgebiet. Spielhallen und Gaststätten weist die „Rote Studie“ insgesamt 169 für die Schlösser- und Beschlägestadt zumStichtag am 1. Januar 2026 aus. Hinzu kommen 14 Lottoannahmestellen und eine Wettvermittlungsstelle. Als Gegenangebot befindet sich in Velbert eine von kreisweit sieben Beratungsstellen, die sich der Betreuung von problematischem Glücksspiel annehmen.

Laut Studie liegen die Zahlen der Spielhallen und Gaststätten im Jahr 2026 auf dem niedrigsten Stand seit der Erstauflage der Roten Studie. Besonders hoch war die Anzahl zwischen 206 und 2020 – inzwischen hat sich das Angebot an Geldspielgeräten nahezu halbiert. Auch bei der hochgerechneten Geldsumme in den Kassen der Spielhalle schlägt sich das nieder: hochgerechnet rund 4,8 Millionen Euro haben die Velberterinnen und Velberter innerhalb eines Jahres verzockt. Zum Vergleich: In der ungefähr gleichgroßen Stadt Ratingen liegt der verlorene Hochrechnungsbetrag bei 2,2 Millionen Euro.

Velbert liegt letztlich mit seinem errechneten Median bei den Spielhallenkonzessionen pro Einwohner mit 7.470 knapp über dem NRW-Mittel von 7.266.

Der NRW-Trend ist aber auch in der Schlüsselstadt spürbar: Laut Landesfachstelle Glücksspielsucht sank zwischen 2024 und 2026 die Zahl der Spielhallenkonzessionen um 9,3 Prozent, die Zahl der Spielhallenstandorte um 15,2 Prozent und die Zahl der Geldspielgeräte in Spielhallen um 9,2 Prozent. Gegenläufig habe sich das Angebot in Gaststätten entwickelt, wo die Zahl der Geldspielgeräte im Vergleichszeitraum um 7,2 Prozent stieg. „Der Aufstellort Gaststätte ist aus Sicht der Suchtprävention besonders relevant, weil dort häufig gleichzeitig Alkohol ausgeschenkt wird und der Zugang zum Glücksspiel niedrigschwelliger ist“, so die Landesfachstelle. „Zwar ist die Zahl der Spielhallenstandorte zurückgegangen, gleichzeitig konzentriert sich das verbleibende Angebot, und die Zahl der Geldspielgeräte in Gaststätten ist gestiegen“, erklärt Verena Küpperbusch, Leiterin der Landesfachstelle Glücksspielsucht NRW. Die Expertin verweist auf die Relevanz der Suchtprävention. Die Verfügbarkeit von Glücksspiel müsse aufmerksam beobachtet werden – „auch dort, wo Angebote weniger sichtbar sind“, so Küpperbusch. Laut Landesfachstelle stehe einem flächendeckenden Glücksspielangebot ein vergleichsweise kleines spezialisiertes Hilfeangebot gegenüber. Auch Kontrollorgane sieht die NRW-Fachstelle in der Pflicht: „Wo nicht kontrolliert wird, können illegale Geräte nicht erkannt werden. Das tatsächliche Ausmaß illegaler Glücksspielangebote lässt sich mit der Erhebung daher nicht bestimmen“, hieß es. Die Ergebnisse machten deutlich, dass regelmäßige Kontrollen eine „zentrale Voraussetzung wirksamer Glücksspielaufsicht sind“. Ohne Kontrollen könnten unter anderem Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen, den Anschluss an das Sperrsystem oder geltende Gerätehöchstzahlen nicht zuverlässig festgestellt und geahndet werden.

Eine Anlaufstelle bei problematischem Glücksspiel oder auch anderen Suchterkrankungen ist die Bergische Diakonie, die Suchtvorbeugung betreibt, vermittelt oder mit Gruppenangeboten hilft. Informationen gibt es online unter: www.bergische-diakonie.de.