Das Land hat die Corona-Notbremse für die Landeshauptstadt Düsseldorf angeordnet - dort setzt man auf die Möglichkeit der Test-Option. Foto: pixabay
Das Land hat die Corona-Notbremse für die Landeshauptstadt Düsseldorf angeordnet - dort setzt man auf die Möglichkeit der Test-Option. Foto: pixabay

Düsseldorf. Das Land Nordrhein-Westfalen hat in Düsseldorf aufgrund der Inzidenzwerte die Corona-Notbremse angeordnet. Die Stadt zieht die Test-Option.


Am Sonntag hatte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf Grundlage der Coronaschutzverordnung die Corona-Notbremse für die Landeshauptstadt angeordnet. Diese ist am heutigen Dienstag, 13. April, in Kraft getreten. Die Notbremse wird für jene Kommunen genutzt, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz nach Daten des Landeszentrums Gesundheit seit mindestens drei Tagen in Folge über dem Wert von 100 liegt.

Grundsätzlich ergeben sich daraus zunächst Einschränkungen: So sind Kontakte nur zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden dabei jedoch nicht mitgerechnet.

Auch alle nicht privilegierten Geschäfte müssen schließen und dürfen allenfalls einen Abholservice (Click & Collect) anbieten. Körpernahe Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann sind – bis auf wenige Ausnahmen, etwa Friseurbesuche – wieder unzulässig.

Stadt zieht Test-Option

Die Kommunen können jedoch in Absprache mit dem NRW-Gesundheitsministerium die sogenannte Test-Option ziehen und eine Nutzung der ansonsten untersagten Angebote mit Nachweis eines negativen Corona-Schnelltests ermöglichen. Genau das tut die Landeshauptstadt Düsseldorf. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, habe der Krisenstab der beschlossen, die in der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vorgesehene Testoption zunächst per Allgemeinverfügung in Kraft zu setzen.

„Damit bleiben Besuche in Kulturinstitute, die Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen sowie Einkäufe im Einzelhandel nach vorheriger Terminbuchung, Sicherstellung der einfachen Rückverfolgbarkeit und grundsätzlich nach einem zertifiziertem, negativen Schnelltests zunächst weiterhin möglich“, informiert die Stadt Düsseldorf.

Die Bürgertests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein, um damit Angebote nutzen zu können. „Mit unseren 288 Teststationen im Stadtgebiet erfüllen wir alle Voraussetzungen, die ausdrücklich vorgesehene Testoption in Kraft zu setzen“, so Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller. „Wir werden die Situation täglich anhand des Infektionsgeschehens und der Lage in den Kliniken überprüfen. Zudem erwarten wir zu Beginn der kommenden Woche ohnehin neue einheitliche Vorgaben über eine neue Coronaschutzverordnung des Landes oder das Infektionsschutzgesetz des Bundes.“

Auch Krisenstabsleiter und Stadtdirektor Burkhard Hintzsche weist auf die in Düsseldorf aufgebauten Teststrukturen hin. Man wolle durch Inkraftsetzung der Test-Option Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger schaffen. Hintzsche hält das in Anbetracht des Infektionsgeschehens derzeit für vertretbar.